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Urteil im Mordfall Susanna: Lebenslange Haft für Ali B. – Besondere Schwere der Schuld

Zu einer lebenslangen Haftstrafe hat das Landgericht Wiesbaden heute Morgen den Angeklagten Ali B. verurteilt, wegen Mordes und Vergewaltigung der 14-jährigen Susanna aus Mainz im Mai 2018 in Wiesbaden-Erbenheim. In ihrem Urteil stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest, damit gilt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren als ausgeschlossen. Eine Sicherungsverwahrung wird vorbehalten.

Der 22-jährige irakische Flüchtling hatte gestanden, Susanna in der Nacht zum 23. Mai 2018 getötet zu haben, die Vergewaltigung stritt er ab. Die verscharrte Leiche des Mädchens war am 6. Juni, nach dem Hinweis eines Zeugen, in der Nähe von Bahngleisen bei Erbenheim gefunden worden.  Die psychiatrische Sachverständige hatte bei dem Iraker eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen diagnostiziert. In einem weiteren, noch laufenden Prozess wird ihm und einem Mitangeklagten mehrfache Vergewaltigung einer Elfjährigen vorgeworfen. Bei der heutigen Urteilsverkündung im Justizzentrum an der Mainzer Straße gab es großen Zuschauer- und Medienandrang. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Zum Ende des Prozesses hatte Susannas Mutter bewegend geschildert, dass das Verbrechen für sie einen lebenslangen Albtraum bedeute: „Das, was meiner Tochter und uns angetan wurde, ist durch nichts wiedergutzumachen. Ein Teil meiner Zukunft und meines Herzens sind mit Susanna gegangen.“ Ali B. bat die Mutter um Verzeihung: „Ich bin bereit, jede Strafe auf mich zu nehmen. Ich bin bereit, diese Strafe bis zum letzten Tag abzusitzen.“ (dif/ Symbolfoto TP Heinz/Pixabay)