AGB
1.
Anzeigenauftrag im Sinne der Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Interessenten zum Zweck der Veröffentlichung in der Druckschrift sensor.
2.
Anzeigen können abgelehnt werden.
3.
Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zuverlässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein. Dem Auftraggeber obliegt es, die Herausgeber von Ansprüchen Dritter freizustellen.
4.
Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Herausgeber gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen müssen bis vier Wochen nach Erscheinen der Ausgabe geltend gemacht werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
5.
Sollten in Einzelfällen ohne zusätzliche Berechnung der Herausgeber Satzaufgaben oder Satzergänzungen für geschaltete Anzeigen übernommen werden, geschieht dies ohne Gewähr und ohne Verpflichtung zu etwaigen Korrekturabzügen. Eventuelle fehlerhafte Satzarbeiten ohne Berechnung sind ausdrücklich nicht reklamationsfähig.
6.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt ebenso für Beilagen, Beihefter und ähnliches.
7.
Als Gerichtsstand gilt Mainz.
8.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen laufenden Frist vom Empfänger der Rechnung zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Voraussetzung vereinbart wurde. Der Auftraggeber erhält ein Belegexemplar.
9.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen berechnet. Die Herausgeber können bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
10.
Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behalten sich die Herausgeber vor, Vorauszahlung zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.
11.
Für nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführte Anzeigenaufträge wird kein Schadensersatz geleistet.
12.
Anzeigen, welche aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche von den Herausgebern mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.
13.
Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.