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Rauf aufs Rad und gemeinsam Zeichen setzen: Fahrradkorso startet in „Schönwetter-Saison“

radkorso_wiesbaden

 

 

Der Mai ist gekommen, die Radler kommen raus … Am Donnerstag, dem 7. Mai, um 18 Uhr am Startpunkt vor dem Hauptbahnhof werden zu den Ganzjahres-Radaktiven auch die „Saisonradler“ stoßen, und alle fahren gemeinsam im monatlichen Fahrradkorso durch die Stadt. Mit musikalischer Unterstützung und viel Spaß setzen sie gemeinsam ein Zeichen für eine neue, zukunftsfähige und menschenfreundlichere Mobilität in unserer Stadt. Der Fahrradkorso findet in Wiesbaden seit Juli 2012 immer am ersten Donnerstag im Monat statt.

„Wir wollen zeigen, dass es auch in unserer Stadt Menschen gibt, die am Radverkehr, an weniger Lärm, an weniger Umweltgiften und an Alternativen zur autozentrierten Stadt und damit an mehr Lebensqualität für Alle interessiert sind“, heißt es im Aufruf zum Mitradeln: „Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit und tragen Sie dazu bei, dass wir viele sind. Umso deutlicher gelingt es uns, ein Zeichen an die Verkehrspolitiker im Rathaus zu senden und andere Mitbürger zum Mifahren in den kommenden Monaten zu motivieren!“ Wie wichtig deutliche Zeichen in Richtung Rathaus ganz aktuell sind, erklärte Dirk Vielmeyer vom Bündnis Verkehrswende erst kürzlich beim „Visionären Frühschoppen“ im Walhalla. Mit Blick auf angekündigte Haushaltskürzungen zeigte er sich besorgt, ob und wie das in Radverkehrskonzept für Wiesbaden, das demnächst vorgestellt werden soll, auch umgesetzt werden wird: „Wir wollen nicht, dass ein neues Radverkehrskonzept einfach in der Schublade verschwindet“, sagte er.

Weltweite Bewegung

Der Fahrradkorso Wiesbaden ist Teil der weltweiten Critical-Mass-Bewegung, die schon seit 1992 in über 300 Städten auf diese Art und Weise auf die Missstände eines auf die motorisierten Teilnehmer zentrierten Innenstadtverkehrs aufmerksam macht. Critical-Mass (kritische Masse) heißt die Aktionsform deshalb, weil laut Gesetz (StVO §27 Abs.1) ab 16 RadfahrerInnen eine Anzahl erreicht ist, ab der sich die Gruppe als zusammengehöriger Verband durch den Verkehr bewegen darf und es dabei auch erlaubt ist, z.B. zu zweit nebeneinander zu fahren und den Verbund nicht zu teilen, wenn z.B. eine Ampelanlage auf Rot umspringt.