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Hessisches Masken-Wirrwarr – Überraschend wieder „oben ohne“ in der Fußgängerzone, aber FFP2-Pflicht

Montag, 7. Februar 2022, in Wiesbaden. Verzweifelt laufen zwei junge Frauen durch die Fußgängerzone, sprechen Passanten an: „Haben Sie vielleicht eine FFP-2-Maske übrig?“ Leider nein, da hilft auch der Hinweis der Frau nicht – „Ich muss zum ESWE-Service-Center und komm´ so nicht rein – und die Masken sind ausverkauft.“ Was steckt hinter der zufällig miterlebten Szene?

Einige, so scheint es, haben noch nicht mitbekommen, dass ab diesem Montag in ganz Hessen FFP2-Pflicht in sämtlichen Geschäften, Läden, Banken, Servicestellen etc. herrscht. Noch überraschender, aber in den Auswirkungen weniger „dramatisch“: Nicht nur 2G, sondern auch die Maskenpflicht – auf die mit einiger Verzögerung aufgehängte, nun bereits wieder obsolete Schilder in der Innenstadt hinweisen – in der Fußgängerzone ist ab heute gestrichen.

Dies bemerkte heute Vormittag eher beiläufig am Rande einer Pressekonferenz der Oberbürgermeister von Wiesbaden, Gert-Uwe Mende. Dieser hat seinerseits äußerst beiläufig davon erfahren. „Wäre ja nett gewesen, wenn uns das Land darüber informiert hätte“, meinte der Rathauschef zur unverhofften Aufhebung der Hotspot-Reglung, die Basis der Maskenpflicht war. Verschwiegen wurde die neue Regelung vom Land Hessen nicht, aber doch sehr versteckt in Nebensätzen bei den hier zu findenden aktualisierten Verordnungen.

Update – Mo., 7.2., 15.15 Uhr:

Hier nochmal offiziell, die soeben eingetrudelte Pressemitteilung der Stadt: Seit Montag, 7. Februar, gelten in Hessen – und damit auch in Wiesbaden – neue Corona-Regeln. Die Hessische Landesregierung hat die Öffentlichkeit und die Stadt darüber am Samstag, 5. Februar, informiert. Unter anderem entfällt die Hotspot-Regelung und damit die Maskenpflicht in der Fußgängerzone. Auch das Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten und Plätzen entfällt.

„Stadt wurde zu spät informiert“

„Wir begrüßen, dass die Landesregierung für Rechtsklarheit bei den Regeln für den Einzelhandel gesorgt hat. Auch die Änderungen bei Veranstaltungen werden für das Kulturleben hoffentlich eine spürbare Entlastung bringen. Wir bedauern gleichzeitig, dass die Stadt über den Plan, die Hotspot-Regel aufzuheben, nicht frühzeitig informiert wurde. Wäre dies der Fall gewesen, hätten Maßnahmen wie die Verlängerung der lokalen Hotspot-Regeln nicht mehr umgesetzt werden müssen“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. „Die nunmehr möglichen Erleichterungen hängen maßgeblich von der Auslastung des Gesundheitswesens ab. Sollte dessen Beanspruchung zu groß werden und eine Überlastung drohen, wird die Landesregierung die Regeln wieder verschärfen. Es ist daher an uns allen, es nicht so weit kommen zu lassen. Die AHA+L-Regeln müssen nach wie vor eingehalten werden. Zudem ist und bleibt die Impfung der beste Schutz für sich und andere vor schweren Krankheitsverläufen. Eine Impfung schützt auch das Gesundheitswesen vor Überlastung. Lassen Sie sich deshalb an einer der gut erreichbaren Impfstationen in Wiesbaden impfen“, appellieren Mende und Dr. Franz an die Bürgerinnen und Bürger.

Alkohol darf wieder konsumiert werden

Durch den Wegfall der Regelung für regionale Schutzmaßnahmen in Hotspots gilt die Maskenpflicht nicht mehr in der Fußgängerzone beziehungsweise Einkaufszentren und zugehörigen Parkplätzen. Auch das Alkoholkonsumverbot gilt nicht mehr. Die städtische Allgemeinverfügung, die die betreffenden Örtlichkeiten konkretisiert hatte, wurde am Montag, 7. Februar, außer Vollzug gesetzt und wird zeitnah förmlich aufgehoben.

Die 2G-Regel im Einzelhandel ist aufgehoben. Aus diesem Grund werden in Wiesbaden auch keine 2G-Bändchen mehr ausgegeben. Es gibt nun keinen Unterschied mehr zwischen Verkaufsstätten der Grundversorgung, die bisher ohne 2G-Nachweis betreten werden konnten, und anderen Geschäften, für die man bisher einen 2G-Nachweis brauchte. Es gilt nun aber für alle Personen ab 16 Jahren die Pflicht, überall im Einzelhandel eine FFP2-Maske (oder vergleichbare Standards wie KN95 oder N95, jeweils ohne Ausatemventil) zu tragen. Für Kinder bis sechs Jahre gibt es wie zuvor keine Maskenpflicht, Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 15 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen.

2GPlus in Innenräumen

Die 2GPlus-Vorgabe gilt nun flächendeckend in Innenräumen. Erfasst sind hiervon Veranstaltungen und Kulturangebote ab zehn Personen, Freizeiteinrichtungen, Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten, gedeckte Sportstätten und Fitnessstudios, die Innengastronomie, Übernachtungsbetriebe bei touristischen Übernachtungen sowie in dortigen Gemeinschaftseinrichtungen wie Speisesälen oder Schwimmbädern sowie Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen. Die 2GPlus-Vorgabe (grundsätzlich: geimpft / genesen + getestet) ist bei allen geboosterten Personen ab dem Tag der Boosterung erfüllt.

Für Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen gelten neue Regeln: Im Freien dürfen die ersten 250 Plätze vollständig belegt werden, ab dem 251. Platz dürfen nur fünfzig Prozent der Kapazitäten ausgenutzt werden, maximal dürfen 10.000 Personen teilnehmen. Es gilt bis zu 250 Teilnehmenden die 2G-Vorgabe, ab 250 Teilnehmenden gilt 2GPlus. In Innenräumen dürfen die ersten 250 Plätze vollständig belegt werden, ab dem 251. Platz dürfen nur dreißig Prozent der Kapazitäten ausgenutzt werden, maximal dürfen jedoch nur 4.000 Personen teilnehmen. Es gilt die 2GPlus-Vorgabe.

Die genannten Regelungen gelten einstweilen bis Sonntag, 6. März.

Wie erlebt ihr das Regel-Wirrwarr?

(Dirk Fellinghauer)