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Länger und strenger: Zweiter Frühling für Corona-Einschränkungen / So läuft der Lockdown long in Hessen

Das Hessische Kabinett hat heute im Nachgang zur Bund-Länder-Schalte vom Dienstag getagt und Beschlüsse für Hessen gefasst – und der Bevölkerung, im tiefsten Winter, einen „zweiten Frühling“ verpasst, nämlich eine Verlängerung der derzeit geltenden Maßnahmen bis zunächst 31. Januar und deren Erweiterung mit einer Rückkehr zu den bereits im Frühjahr 2020 verhängten Einschränkungen. Der beste Platz für die Menschen – privat ebenso wie für Berufstätige, für Schüler und Kindergartenkinder – ist und bleibt demnach auch in den kommenden Wochen: Zuhause. Hier erfahrt ihr Wesentliches über Regelungen und Reaktionen für, in und aus Hessen und Wiesbaden. Und auch, was der „Lockdown long“ mit Donald Trump zu tun haben könnte.

Ministerpräsident Volker Bouffier nannte die Lage „weiterhin außerordentlich ernst.“ „Wir müssen jetzt noch stärker eingreifen, um dann stufenweise wieder öffnen zu können. Dazu werden die Maßnahmen bis zum 31. Januar verlängert und die Kontakte weiter eingeschränkt.“ Die Situation an den Kliniken bleibe weiterhin angespannt: „Wir müssen alles tun, damit unser Gesundheitssystem handlungsfähig bleibt. Dabei setzen wir immer den Schutz der Menschen in Relation zur Angemessenheit der sehr einschränkenden Maßnahmen.“

So darf sich jetzt nur noch ein Hausstand mit einer Person treffen, Kinder zählen anders als bislang auch mit. Damit gilt bei den Kontaktbeschränkungen wieder die Regelung aus dem Frühjahr 2020. „Diese hat sich bewährt, damals konnten mit diesen Einschränkungen die Infektionszahlen gesenkt werden“, erläuterte Hessens Ministerpräsident heute Nachmittag in Wiesbaden auf einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei.

Zu den Schulen erklärte Kultusminister  Alexander Lorz: „In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleibt bis zum 31. Januar bleibt die Präsenzpflicht ausgesetzt.“ Diese Schülerinnen und Schüler könnten zwar grundsätzlich in die Schule gehen, so der Minister. In diesem Fall gelte dann der eingeschränkte Regelbetrieb mit Präsenzunterricht in festen Lerngruppen. „Ich appelliere aber an alle Eltern, ihre Kinder – wann immer möglich –  im Sinne der Kontaktreduzierung zu Hause zu behalten.“  Ab Jahrgangsstufe 7 findet Distanzunterricht statt. Eine Ausnahme gibt es für diejenigen Schüler*innen, die in diesem Schuljahr an einer zentralen Abschlussprüfung teilnehmen. Sie erhalten weiterhin Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands. „Bei einem positiven Verlauf der Infektionszahlen streben wir für die Klassen 1 bis 6 wieder den Präsenzunterricht an.“ Für die Kinderbetreuung bleibe Hessen ebenfalls bei seiner Linie, es solle möglichst nur dann eine Betreuung in Anspruch genommen werden, wenn es eine „dringende Betreuungsnotwendigkeit“ gebe, ergänzte Bouffier.

Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir erklärte zur beschlossenen Verlängerung der Maßnahmen: „Wir wissen, was wir Einzelhändlern, Gastronomen und anderen Branchen damit zumuten. Wir tun alles dafür, dass die von der Bundesregierung zusagten Hilfen in Hessen so schnell wie möglich ausgezahlt werden können. Es kommt jetzt auf die nächsten Wochen an, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.“

Abschließend betonte Bouffier: „Valide Zahlen dazu, wie hoch die Infektionsrate derzeit ist, werden wir man Ende der kommenden Woche haben, weil erst dann die Entwicklung über Weihnachten und Neujahr in den Daten des Robert-Koch-Instituts auch mit abgebildet ist.“ In Wiesbaden zum Beispiel bewegen sich die Zahlen, die zuletzt sehr niedrig waren, nun wieder tendenziell nach oben. Die 7-Tage Inzidenz lag nach Angaben der Stadt Wiesbaden heute (Stand 14.45 Uhr) bei 94,17 (Vortag 82,8), seit gestern gab es demnach 97 Neuinfektionen, die Zahl der Corona-Toten in Wiesbaden stieg um 2 auf 129.

Handelsverband schimpft – und vergleicht mit Trump

Auch in der Wiesbadener Innenstadt, hier der Mauritiusplatz, bleibt es in den kommenden Wochen tendenziell menschenleer. Der Einzelhandel bleibt weitgehend geschlossen.

„Viele fühlen sich von der Landesregierung alleingelassen“, kommentierte Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbandes Hessen, die am Dienstag verkündete Verlängerung der Ladenschließungen.  Allein im ausgefallenen Weihnachtsgeschäft habe der hessische Einzelhandel rund eine halbe Milliarde Euro Umsatz verloren, im gesamten Jahr 2020 waren es ca. 2,8 Milliarden Euro. Das könnten die Unternehmen nicht mehr ohne Hilfe kompensieren. „Die Landesregierung muss für die notwendige Unterstützung sorgen“, so Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes. Die zugesagten Hilfen kämen nicht zur Auszahlung, weil die Zugangshürden viel zu kompliziert und zu hoch seien.  Knapp zwei Drittel der Innenstadthändler in Hessen sähen ihre Existenz gefährdet.  Der nun verschärfte Lockdown habe fatale Folgen für die Überlebensfähigkeit kleiner und mittelständischer Handelsunternehmen und gefährde so tausende Arbeitsplätze. „In dieser katastrophalen Situation muss die hessische Landesregierung die Nöte und Bedürfnisse der betroffenen Unternehmen verstehen.“, fügt Tatjana Steinbrenner, Vizepräsidentin des Handelsverbandes  hinzu:  „Die Frage nach möglichen Hilfen muss immer wieder neu gestellt werden. Aktuell scheint die Strategie allein auf dem Prinzip Hoffnung zu bestehen.“

„Trumps Twitter-Nachrichten werden belächelt, aber wir sitzen vor den Bildschirmen, um in Pressekonferenzen die aktuellen Ideen unserer Landesregierung zu erfahren – ein Miteinander sieht für mich definitiv anders aus – die Landesregierung taucht immer wieder ab“, zeigt sich Ruths enttäuscht. Mit sehr schmerzlichen Mitteln, die große Teile des Handels sowie große Teile der Wirtschaft nachhaltig schädigen und teilweise zerstören werden, versuche man der Pandemie Herr zu werden. Wenn die Erfolge ausbleiben, muss man alle Vorgehen überprüfen und hinterfragen. „Die Landesregierung muss aufpassen, dass sie nicht den Teufel mit dem Beelzebub austreibt“, warnt Ruths, „sie trägt die Verantwortung!“ Der Handelsverband fordert die Landesregierung auf, sich stärker um die Betroffenen in der hessischen Wirtschaft, insbesondere um die betroffenen Händlerinnen und Händler zu kümmern: „Mehr Aufmerksamkeit, mehr Handeln, mehr Unterstützung!“, fordert Ruths.

Umsetzung der Maßnahmen in Wiesbaden

Unabhängig von den heutigen Beschlüssen der Landesregierung hat der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden heute beschlossen, die  Allgemeinverfügungen „Betretungsverbot in Krankenhäusern“, „Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen“ sowie „Maskenpflicht auf stark frequentierten Flächen“ vorerst bis Sonntag, 31. Januar, zu verlängern. Die Besuchsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen werden an die Vorgaben der Bund-Länder-Beschlüsse angepasst. Personen, die in Heimen leben, durften bisher maximal zwei Mal pro Kalenderwoche für jeweils eine Stunde pro Tag Besuch von maximal zwei Personen bekommen. Ab Montag, 11. Januar, darf nur noch maximal eine Person zu Besuch kommen. Ob auch die Maskenpflicht in Grundschulen und im Bereich des Berufsschulzentrums wieder eingeführt wird, steht noch nicht fest.

Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse von Familien und insbesondere das Kindeswohl werden die Angebote der Kindertagesbetreuung nicht geschlossen. Das Land bittet jedoch alle Eltern eindringlich, Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es dringend notwendig ist. OB Mende und Sozialdezernent Christoph Manjura begrüßen dieses Vorgehen: „Wir finden es richtig, dass es kein Betretungsverbot in Kitas gibt. Uns ist bewusst, dass Kitas, Kindertagespflege und die Betreuung an Grundschulen ab dem Ferienende wieder deutlich besser besucht sein werden. Dafür haben wir großes Verständnis. Gleichzeitig sind wir allen Eltern sehr dankbar, die seit Mitte Dezember komplett oder anteilig verzichten und sich anders organisiert haben. Wir wissen aber auch, dass dies vielen Eltern aus beruflichen Gründen nicht möglich ist.“

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Gastronomiebetriebe Speisen und Getränke bei der Lieferung oder Abholung so verpacken müssen, dass sie zur Mitnahme nach Hause geeignet sind. Speisen und Getränke dürfen nach den Vorgaben der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung nicht zum Verzehr direkt vor Ort verkauft werden. Die Verordnung untersagt außerdem schon länger ganztägig den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum.

Schneevergnügen mit Alternativen: Es muss nicht immer Platte sein

Neulich der Präsentation des Wiesbadener Impfzentrums im RMCC (von links) Gesundheitsdezernent Oliver Franz, OB Gert-Uwe Mende, Ministerpräsident Volker Bouffier, Gesundheitsamtleiterin Kaschlin Butt, Sozialminister Kai Klose und Landtagsabgeordneter Astrid Wallmann.

Die Platte bleibt weiterhin zum Rodeln und Spazieren geöffnet. Sobald der Parkplatz vor Ort belegt ist, wird er in Zukunft allerdings geschlossen. „Neben der Platte gibt es rund um Wiesbaden noch viele andere schöne Ziele zum Spazieren, zum Beispiel die Eiserne Hand, den Schläferskopf oder den Kellerskopf“, sagen OB Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. Sie appellieren, nicht nur die Platte anzufahren und auch an der frischen Luft den Mindestabstand sowie Hygieneregeln einzuhalten. Es gebe im Stadtgebiet zahlreiche Parkplätze, von denen aus man bei Spaziergängen Wälder und Schnee genießen kann. Eine Übersicht wird laut Verkehrsdezernent Andreas Kowol noch vor dem Wochenende auf der Internetseite wiesbaden.de veröffentlicht. Kowol weist zudem darauf hin, dass Erholungssuchende als Alternative zum Auto auch die vorhandenen Buslinien nutzen können, um sich die Parkplatzsuche zu ersparen.

Impfzentrum startet voraussichtlich am 19. Januar

Bislang hat das Land noch nicht die Inbetriebnahme des Impfzentrums angeordnet. Die Stadt Wiesbaden geht aber davon aus, dass das Impfzentrum im RMCC voraussichtlich ab Dienstag, 19. Januar, für Personen mit einem Impftermin öffnen wird. Ab Dienstag, 12. Januar, sollen sich Personen aus der ersten Priorisierungsgruppe beim Land für ihren persönlichen Impftermin anmelden können. Das Land möchte in einem Brief über Details der Terminvergabe informieren. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nicht ohne Terminvereinbarung am Impfzentrum zu erscheinen. Online informiert das Land unter www.hessen.de/fuer-buerger/corona-in-hessen/fragen-und-antworten-zur-impfkoordination über die Impfungen. Damit Bürgerinnen und Bürger nicht mehrere Briefe von unterschiedlichen Absendern erhalten, verschickt die Stadt Wiesbaden nun doch keinen Informationsbrief an alle Bürgerinnen und Bürger über 80 Jahren. In Wiesbaden sind aktuell 1.367 Menschen gegen das Coronavirus geimpft worden (Stand Dienstag, 6. Januar, 11 Uhr), vor allem in Alten- und Pflegeheimen sowie in Kliniken.

Warnung vor Kriminellen

Die Landespolizei Hessen weist darauf hin, dass Kriminelle die Angst vor dem Corona-Virus auf vielfältige Weise ausnutzen. Bürger*innen sollen vorsichtig sein, wenn angebliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden oder Unternehmen an ihrer Tür klingeln. Auch Impfteams kommen nicht unangemeldet einfach vorbei. Stadt und Feuerwehr bitten darum, nicht die 112 bei Fragen zum Coronavirus anzurufen. Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der (0800) 5554666 täglich von 9 bis 15 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden ebenfalls unter der (0800) 5554666 montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr beantwortet. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

Testcenter

Das StartUp CoviMedical hat bereits vor Weihnachten auch in Wiesbaden ein Schnelltestcenter in der Alten Schmelze 16 eröffnet. Das eigens für die Schnelltests aufgesetzte Softwaremodul garantiere schnelle Abläufe mit minimalen Kontakten. In 10 bis 15 Minuten Zeitslots lassen sich die Tests online, punktgenau buchen und bezahlen. Die zu testende Person erscheint zu ihrem gebuchten Termin, die Tickets werden (nach einer Identitätskontrolle) kontaktlos gescannt und der Test wird unmittelbar durchgeführt. Das Testergebnis liegt bereits 15 Minuten nach verlassen des Testcenters vor und wird online im System hinterlegt. Die getestete Person wird per Mail informiert und kann ihr Ergebnis online einsehen. Im Falle eines positiven Befundes wird das zuständige Gesundheitsamt informiert. Bei dem verwendeten Schnelltest handelt es sich um einen sogenannten Covid-19 Antigentest zum qualitativen Nachweis einer akuten SARS-CoV-2 Infektion. Weitere Infos unter www.15minutentest.de/wiesbaden/.

Ende November eröffnete Centogene sein Testcenter in Wiesbaden mit Zugang direkt über den Ladehof des RMCC an der Rheinstraße. Das Testergebnis liegt zumeist in weniger als 24 Stunden vor. Die Ergebnismitteilung an die Probanden erfolgt per E-Mail und ist in vielen Sprachen auswählbar. Dies ist insbesondere für Auslandsreisende interessant, die für die Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen müssen. Gegen Mehrpreis erfolgt ein sogenannter ID-Check. Dabei werden auch noch die Ausweisdaten auf dem Testergebnis erfasst. Weitere Informationen zum Test stehen unter www.centogene zur Verfügung. Dort ist auch eine Vorabregistrierung möglich. Durch die Online-Voranmeldung für einen Test können Wartezeiten verkürzt werden.

 Die neuen Regelungen für Hessen im Einzelnen, diese gelten ab Montag, 11. Januar 2021:

Private Treffen und Kontaktbeschränkungen:

Die Beschränkungen werden erweitert:

Private Treffen dürfen mit nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit. Das ist die Regelung, die im Frühjahr 2020 auch so gegolten hat. Weiterhin erlaubt ist wie bisher die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen. Die Einschränkung gilt auch nicht im Rahmen der gegenseitigen Übernahme der Kinderbetreuung durch höchstens drei Familien (familiäre Betreuungsgemeinschaft), wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden.

Um bspw. Tagesausflüge und überlaufene touristische Ziele zu vermeiden, wird für Gebiete mit einer Inzidenz von über 200 der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt.

Schulen und Kinderbetreuung:

Hier bleibt es beim von Hessen eingeschlagenen Weg, die Maßnahmen werden verlängert: Schülerinnen und Schüler sollen bis Klasse 6, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben.  Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Distanzunterricht. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.

Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.

Wer Kinder daheim betreut, kann bis zu zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld je Elternteil geltend machen.

Alten- und Pflegeheime:

In Alten- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten. Angehörige sollen nur nach Tests in die Einrichtungen dürfen. Bund und Länder wollen unterstützen, indem sie eine Initiative starten, um freiwillige Kräfte zur Unterstützung vor Ort zu rekrutieren.

Weitere Regelungen:

Die Novemberhilfen sollen zügig bis zum 10. Januar erfolgen. Die Überbrückungshilfen des Bundes sollen im ersten Quartal fließen.

Die bestehende Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet wird um die Pflicht zu Tests erweitert. Bei Einreise gilt die Testpflicht binnen 48 Stunden vor Anreise oder direkt nach der Einreise.