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Lockdown ab 16. Dezember: Geschäfte zu, Alkoholverbot, kein Böllerverkauf, Schulen und Kitas im Notbetrieb

Anfang der Woche tauschten sich bei der Präsentation des Wiesbadener Impfzentrums im RMCC (von links) Gesundheitsdezernent Oliver Franz, OB Gert-Uwe Mende, Ministerpräsident Volker Bouffier, Gesundheitsamtleiterin Kaschlin Butt, Sozialminister Kai Klose und Landtagsabgeordnete Astrid Wallmann aus. Heute fasste Bouffier mit seinen Kolleg*innen der Länder und mit der Bundeskanzlerin Beschlüsse. Foto: Dirk Fellinghauer

Ab kommenden Mittwoch, 16. Dezember, wird das Leben in Deutschland drastisch heruntergefahren. Bund und Länder haben sich heute auf einen „harten Lockdown“ noch vor Weihnachten geeinigt. Nach der Schaltkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel erläuterte Ministerpräsident Volker Bouffier heute die für Hessen geltenden Maßnahmen.

Wichtige Maßnahmen und Regelungen für Hessen ab 16. Dezember im Überblick:

  • Kontaktbeschränkungen wie bisher – private Treffe nur eigener und ein weiterer Haushalt, maximal fünf Erwachsene, beliebig viele Kinder unter 14
  • Über Weihnachten 24.-26.12. dürfen sich neben eigenem Hausstand vier weitere erwachsene Personen aus engstem Familienkreis treffen
  • Doch keine Ausnahmen an Silvester + Feiern und Versammlungen in der Öffentlichkeit an Silvester verboten, Feuerwerksverkauf vor Silvester verboten
  • ab 16.12. grundsätzliches Verbot, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken. Verstöße = Bußgelder.
  • Einzelhandel schließt, ausgenommen „Geschäfte für den täglichen Bedarf“ wie Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Direktvermarkter, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Getränkemärkte, Abhol/Lieferdienste, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken, Sparkassen, Post, Reinigungen, Wachsalon, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Weihnachtsbaumverkauf, Großhandel.
  • Anders als im Frühjahr müssen Baumärkte und Friseursalons schließen, ebenso wie schon beim ersten Lockdown Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios
  • medizinisch notwendige Behandlungen (Physio-, Ergo-, Logotherapie) erlaubt
  • Hotels geöffnet, nicht für Tourismus
  • Präsenzpflicht in Schulen wird aufgehoben, Schulen werden aber nicht geschlossen
  • Kitas vergleichbare Regelung, Angebot von Notbetreuung
  • Über Weihnachten 24.-26.12. dürfen sich neben eigenem Hausstand vier weitere erwachsene Personen aus engstem Familienkreis treffen.
  • Gottesdienste sollen unter Auflagen grundsätzlich möglich sein.
  • Alle Regeln gelten vorerst bis 10. Januar. Am 5. Januar wollen die Spitzenpolitiker wieder zusammenkommen, um das weitere Vorgehen zu beraten.
  • Was denkt ihr? Corona-Lockdown wie beschrieben ab 16. Dezember: Richtig so? 

Update 12.12., 20:19 Uhr

OB und Bürgermeister kündigen konsequente Umsetzung in Wiesbaden an

In einer ersten Reaktion auf die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz die konsequente Umsetzung der Maßnahmen angekündigt. Der Verwaltungsstab werde sich unverzüglich, sobald die entsprechenden Verordnungen des Landes bekannt sind, mit deren Umsetzung für Wiesbaden befassen. Voraussichtlich tage der Stab Montagabend (13.12.).

Mende und Franz riefen dazu auf, sich auch in der Zeit bis zum Beginn des so genannten Lockdowns verantwortlich zu verhalten. „Die Lücke bis dahin sollte niemanden verleiten, die gebotenen Regeln zu missachten und sich und andere zu gefährden. Verhalten Sie sich auch bis zum Inkrafttreten der Lockdowns vorsichtig, zurückhaltend und verantwortlich.“

Mende und Franz äußerten Verständnis für das Vorgehen von Bund und Ländern. „Die bisherigen Maßnahmen haben keinen ausreichenden Erfolg gebracht. Es gilt weiter, Infektionen zu vermeiden und Leben zu retten. Deshalb sind diese schmerzhaften Entscheidungen jetzt notwendig. Unser herzlicher Dank gilt den Beschäftigten im Gesundheitswesen, die weit über die Belastungsgrenzen hinaus gefordert sind.“