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Schlachthof „erschrocken von der Härte der Ordnungsbehörde“, Royal Republic rockt am Montag

royalrepublic

 

Der Schlachthof hat mit einer ausführlichen Erklärung auf das rigide Verhalten des Wiesbadener Ordnungsamtes unter Regie von Ordnungsdezernent Dr. Oliver Frank reagiert und soeben eine ausführliche Erklärung veröffentlich. Die gute Nachricht: Royal Republic opfern ihren eigentlich freien Montag, 18. November, um ihr für diesen Sonntag geplantes Konzert in Wiesbaden zu spielen.

Hier die komplette Erklärung im Wortlaut:

„Aufgrund des Hessischen Feiertaggesetzes ist das Konzert von ROYAL REPUBLIC am 17.11. in Wiesbaden am heutigen Freitag, den 15.11. verboten worden: Es liegt auf dem Volkstrauertag, einem stillen Feiertag. Alle Versuche, die lokale Ordnungsbehörde zu einer Duldung des Konzertes oder möglichen Befreiung vom Verbot zu bewegen sind gescheitert. Vielmehr ist bei Durchführung des Konzertes ein etwaiges Eingreifen durch die Landespolizei angekündigt sowie die Prüfung der Gewerbefähigkeit des gesamten Kulturzentrum Schlachthof.

Seit Mittwoch wissen wir von der Absicht der Ordnungsbehörde, das Hessische Feiertagsgesetz bei diesem Konzert durchzusetzen. Wir erleben erstmalig, dass dieses Gesetz nicht nur zu Ostern sondern auch am Volkstrauertag durchgesetzt wird und müssen zugeben: Wir sind davon überrascht worden und haben wie in den Jahren zuvor eine stille Duldung von Veranstaltungen durch die Behörden erwartet. Das Konzert wird definitiv ausfallen. Das ist Bad News. Good News ist allerdings, dass die Band bereit ist ihren Offday am Montag den 18.11. für ein Ersatzkonzert zu opfern. Wir sagen: Wow, danke Royal Republic! Wir hoffen sehr, damit nicht zu viele KonzertbesucherInnen vor Probleme zu stellen! Wie immer gilt bei einer Verlegung: Die Karten behalten ihre Gültigkeit, können aber auch dort, wo sie gekauft worden sind zurück gegeben werden!

Ein Verbot des Konzertes von NAAM am Totensonntag, den 24.11., ist ebenfalls erfolgt. Wir arbeiten an einer Alternative. Grundlage wieder: Das Hessischen Feiertaggesetzes.

Aufgrund des selbigen Hessischen Feiertaggesetzes müssen unsere Parties in diese beiden Feiertage hinein um 03:59Uhr beendet sein. Auch hier sind Verbote ausgesprochen worden und ein Polizeieinsatz bei Missachtung der Endzeit angedroht. Wundert Euch also nicht, wenn wir konsequent Musik ausschalten, Licht anmachen und den Getränkeverkauf einstellen. Dies betrifft unsere Ein-Jahr-Halle Party sowie die Reggae Party am 16.11. und den Bastard Rocks am 23.11.

Wer an genannten Sonntagen dennoch in Wiesbaden ausgehen will, wird eine angesichts der beiden stillen Feiertage erstaunliche Anzahl von Veranstaltungen vorfinden. Karnevalsparty, Stand Up Comedy, Diskos, Konzerte aller Art…laut Ordnungsamt sind allerdings keinerlei Befreiungen für Veranstaltungen vom Verbot für genannte Tage ausgesprochen worden. Aber wie auch immer: Das Hessische Feiertagsgesetz wird zumindest den Schlachthof fortan begleiten und für noch so manchen veranstaltungsfreien Tag sorgen. Was an manchen Tagen eine Lücke reissen wird. Ob der Regulierungsanspruch der zumeist religiösen Feiertage in einer modernen säkularen Gesellschaft eine Daseinsberechtigung hat, wagen wir allerdings intensiv anzuzweifeln. Ganz gewiss erschrocken hat uns die Härte, mit der die lokale Ordnungsbehörde bereit ist das Hessische Feiertagsgesetz im Schlachthof durchzusetzen.“