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Stadt gewinnt vor Gericht: Wiesbaden bleiben NPD-Plakate erspart

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Die Stadt Wiesbaden hat vor dem Verwaltungsgericht gegen die NPD gewonnen. Das Gericht wies einen Eilantrag der rechtsextremen Partei, die sich kürzlich auch mit einem  erbärmlichen „Wahlkampfauftritt“ in unserer Stadt lächerlich gemacht hatte (Archivfoto), zurück, wonach die Stadt verpflichtet sei, ihr eine Erlaubnis zum Aufhängen ihrer Wahlplakate zu erteilen. Dies teilen Oberbürgermeister Sven Gerich, Bürgermeister und Rechtsdezernent Arno Goßmann und Ordnungsdezernentin Zeimetz nach der heutigen Entscheidung des Gerichts mit. In anderen Städten entschieden Gerichte in ähnlichen Fällen, dass abgehängte Plakate wieder aufgehängt werden müssten. 

Bereits seit Wochen hat das Ordnungsamt die Erteilung der Erlaubnis abgelehnt, weil die NPD sich beharrlich weigert, die nach der Sondernutzungsrichtlinie erforderliche Haftpflichtversicherung für die Wahlplakate vorzuweisen. Alle anderen Parteien haben diese vorgelegt und dann auch die Erlaubnis zum Aufhängen ihrer Wahlplakate erhalten. Die Vorgehensweise des Ordnungsamtes wurde jetzt vom Verwaltungsgericht bestätigt.

Nachdem die NPD ihre widerlichen Wahlplakate einfach rechtswidrig ohne die erforderliche Erlaubnis in einer Nacht- und Nebelaktion aufgehängt hatte, beauftragten OB  und Ordnungsdezernentin die Stadtpolizei mit der umgehenden Entfernung. 151 Plakate wurden daraufhin am Wochenende 7./8. September zum Teil mit Unterstützung der Feuerwehr abgehängt und sichergestellt. Derzeit prüft das Ordnungsamt die Verhängung eines Bußgeldes sowie Forderungen für die Kosten des Entfernens.