Die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden ist, wie heute berichtet, auf 50,6 gestiegen. Sobald die Inzidenz die 50er-Marke übersteigt, sieht das hessische Präventions- und Eskalationskonzept vor, dass in den Kommunen eine Vielzahl an strengen Einschränkungen in Kraft gesetzt werden müssen. Eigentlich … Der Corona-Verwaltungsstab der Landeshauptstadt hat sich damit heute in einer Sondersitzung beschäftigt.
Die Stadt ist an sich gehalten, wie vom Land vorgeschrieben, umgehend eine Allgemeinverfügung zu erlassen, deren Inhalte durch das hessische Präventions- und Eskalationskonzept sowie die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) vorgegeben sind.
Die Geltung der CoSchuV ist allerdings einstweilen bis Donnerstag, 19. August, befristet. Das Corona-Kabinett des Landes wird voraussichtlich an diesem Dienstag, 17. August, tagen und über die Fortgeltung bzw. Anpassung der CoSchuV sowie des Präventions- und Eskalationskonzepts beraten und so den weiteren Rahmen der Pandemiebekämpfung in Hessen für die kommenden Wochen bestimmen.
Belastungen für Einzelhandel und Gastronomie vermeiden
„Es ist daher nicht auszuschließen, dass die rechtliche Grundlage für die an sich von der Stadt geforderte Allgemeinverfügung umgehend ganz oder teilweise entfallen könnte“, heißt es in einer heute Nachmittag versandten Pressemitteilung der Stadt. Die Allgemeinverfügung würde daher womöglich nur eine sehr kurze Zeit gelten und müsste dann wieder außer Vollzug gesetzt werden. „Dies hätte erhebliche Belastungen für Einzelhandel und Gastronomie“, gibt die Stadt zu bedenken: „Aus diesem Grund hat der Verwaltungsstab beschlossen, die Entscheidungen des Corona-Kabinetts des Landes abzuwarten, damit die Voraussetzungen einer etwaigen Allgemeinverfügung diese auch über einen längeren Zeitraum tragen.“
Das Sozialministerium wurde über diese Vorgehensweise informiert. Sollte das Sozialministerium trotzdem eine unverzügliche Umsetzung des Präventions- und Eskalationskonzepts und mithin das Inkrafttreten der Allgemeinverfügung anordnen, sei diese vorbereitet und werde umgehend erlassen. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.
Letzte Termine im Impfzentrum
Bürgerinnen und Bürger, die im Wiesbadener Impfzentrum ihre Erst- und Zweitimpfung erhalten wollen, müssen sich beeilen: Wer mit Moderna geimpft werden will, muss für seine Erstimpfung spätestens am Samstag, 21. August, ins Impfzentrum kommen. Wer mit Biontech geimpft werden will, muss für seine Erstimpfung spätestens am Samstag, 28. August, ins Impfzentrum kommen. Nur so ist es möglich, auch die zweite Impfung noch im Impfzentrum zu erhalten. Das Impfzentrum schließt nach aktuellen Planungen zum Sonntag, 19. September.
Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister sowie Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz appellieren an alle Wiesbadenerinnen und Wiesbadener: „Lassen Sie sich in den kommenden Tagen impfen, entweder bei Hausärzten, bei Vor-Ort-Aktionen oder solange es noch geöffnet ist im Impfzentrum. Auch in Wiesbaden dominiert inzwischen die hochansteckende Delta-Variante das Infektionsgeschehen. Das schlägt sich in steigenden Inzidenzen nieder. Umso wichtiger ist es, sich und andere durch eine Impfung zu schützen.“ Mende und Dr. Franz begrüßen die neuen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko). Diese empfiehlt seit heute auch die Impfung für alle 12- bis 17-Jährigen. (dif)