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Wiesbaden übersteigt 50-er-Marke, Eskalationsstufe 2 wird fällig: Weitere Beschränkungen, stärkere Testpflicht

Intensive(re)s Testen ist nun wieder angesagt. In Wiesbaden gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich schnell, unkompliziert und – noch – kostenfrei testen zu lassen, wie hier zum Beispiel im Hof der Wilhelms-Apotheke. Foto: Dirk Fellinghauer

Kaum ist die Stufe 1 (am vergangenen Samstag) in Kraft getreten, ist sie schon wieder obsolet. Wenige Tage nach 35-er-Grenze der 7-Tage-Inzidenz hat Wiesbaden heute nun auch die 50-er-Grenze überschritten. Damit wird Stufe 2 des „hessischen Präventions- und Eskalationskonzeptes“ fällig – mit nun wieder drastischeren Maßnahmen und Einschränkungen.

Handelt es sich um ein diffuses, nicht klar eingrenzbares Infektionsgeschehen, – und dies ist in Wiesbaden laut aktueller Aussage in der hessenschau von Daniela Hirsekorn vom Gesundheitsamt („Man konnte jeden Tag kontinuierlich zugucken, wie die Zahlen langsam nach oben klettern“) in der hessenschau der Fall – sind die nachstehenden Maßnahmen zusätzlich zu den in der vorherigen Stufe genannten Maßnahmen per Allgemeinverfügung seitens der Stadt anzuordnen. In Wiesbaden beträgt die 7-Tage-Inzidenz heute 50,6.

Die neuen Regeln, die im Laufe dieser Woche für Wiesbaden in Kraft treten dürften, sind:

o Allgemeine Kontaktregel für den öffentlichen Raum: maximal 10 Personen aus
verschiedenen Hausständen oder zwei Hausstände, Kinder bis einschließlich
14 Jahre sowie Genesene und vollständig Geimpfte zählen nicht mit (entsprechende Empfehlung für private Wohnungen).
o Verbot des Alkoholkonsums auf publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen und
in entsprechenden Einrichtungen.
o Generelle Pflicht zu medizinischen Masken in den Innenräumen öffentlich zugänglicher Gebäude (einschließlich Schulen auch am Sitzplatz) sowie in Bereichen, in denen die Mindestabstände nicht eingehalten werden können (insbesondere auf stark frequentierten Verkehrswegen und Plätzen wie beispielsweisen Fußgängerzonen).
o Generelle Empfehlung zum Homeoffice.
o Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Kindertagesstätten.
o Einlass zu Veranstaltungen, Kultur- und Freizeitangeboten sowie größeren
Zusammenkünften im Freien sowie in die Außengastronomie nur mit Negativnachweis.
o Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere
Zusammenkünfte auf 200 Personen im Freien und 100 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene); die zuständige Behörde kann ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen
Überwachung der Einhaltung der übrigen Voraussetzungen gestatten.
o Für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen
gelten die o.g. Veranstaltungsregeln.
o Zugangsbegrenzung im Einzelhandel: auf die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche höchstens eine Kundin oder ein Kunde je angefangener Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern und auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine Kundin oder ein Kunde je angefangener 20 Quadratmeter; für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche maßgebend.

Tagesaktueller Negativnachweis wird empfohlen in Verkaufsstätten, die
nicht zu Geschäften der Grundversorgung zählen.
o Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in Fitnessstudios nur mit Negativnachweis.
o Weitere Abstands- und Hygieneregeln in der Gastronomie: nur 10 Personen
oder zwei Hausstände zuzüglich vollständig geimpfter oder genesener Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahre an einem Tisch bei entsprechenden Tischabständen, Negativnachweis auch in der Außengastronomie.
o In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Testpflicht zweimal pro Woche sowie Beschränkung der Übernachtungskapazitäten auf 75 Prozent; eine Überschreitung der Auslastungsgrenze ist in Betrieben zulässig, in
denen ausschließlich Übernachtungen zu notwendigen Zwecken stattfinden.
o Öffnung der Tanzlokale, Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen auch
im Außenbereich nur als Bar/Gastronomie.
o Erbringung körpernaher Dienstleistungen nur für Kundinnen und Kunden mit
Negativnachweis.

Zahlreiche Testcenter in Wiesbaden

Die wohl rocknrolligste Teststation Wiesbadens steht am Schlachthof in Wiesbaden. Hier kann man in Ruhe Konzertposter betrachten, während einem in der Nase gebohrt wird. Foto: Dirk Fellinghauer

Übrigens muss die Testpflicht kein Grund sein, sich von Aktivitäten – sei es kultureller Art oder zum Beispiel Besuche der Gastronomie – abhalten zu lassen. Es gibt in Wiesbaden nach wie vor zahlreiche Testcenter und Möglichkeiten, sich schnell, unkompliziert und – noch – kostenfrei testen zu lassen. Hauptbahnhof, Schlachthof, Nassauer Hof, Platz neben der Marktkirche sind nur einige Adressen, ebenso diverse Apotheken. Einen Überblick gibt es zum Beispiel auf der Seite www.corona-test-hessen.de .

Al-Wazir ruft ITV-Strategie aus

„Der beste Schutz vor einer schweren Infektion ist die Impfung. Daher ist es wichtig, dass die Bürger:innen auch weiterhin das Angebot nutzen und sich impfen lassen. Von A wie Alsfeld bis W wie Wiesbaden ist dies in den hessischen Impfzentren schnell, einfach und unkompliziert ohne Termin möglich“, so Hessens stellvertretender Ministerpräsident, Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir: „Ich appelliere an alle Hessinnen und Hessen, die sich noch impfen lassen möchten oder noch darüber nachdenken: Nutzen Sie diese Möglichkeiten jetzt! Es war noch nie so einfach. Sie schützen damit nicht nur sich, sondern auch Ihre Mitmenschen.“

„Gerade in der Ferienzeit sind die Restaurants und Innenstädte wieder stark belebt und auch die Freizeit- und Ausflugsziele in Hessen erfreuen sich großer Beliebtheit. Viele nutzen außerdem die freien Tage, um in den Urlaub zu fahren. Das kann im Ausland oder hier in Deutschland sein, meist aber treffen an Urlaubsorten viele Menschen aufeinander“, so Al-Wazir weiter: „Es ist deshalb wichtig, dass sich alle vor, während und nach dem Urlaub regelmäßiger testen lassen als im normalen Alltag. Nur so können mögliche Infektionen frühzeitig erkannt und Infektionsketten durchbrochen werden“.

Der Minister betont:  „Auch wer bei Einreise einen negativen Test vorlegt: Eine Infektion ist auch noch kurz vor oder bei der Abreise möglich. Darum ist es wichtig, sich auch direkt nach der Rückkehr testen zu lassen. Das Gebot der Stunde im Sommer 2021 lautet also: Impfen, Testen und Vorsicht. Darauf machen wir nun vermehrt aufmerksam, denn die Pandemie macht keine Ferien. Wir müssen weiterhin achtsam und besonnen bleiben.“

Heute früh stellte Tarek Al-Wazir in Wiesbaden gemeinsam mit Heiko Durth, dem Präsidenten von Hessen Mobil,  Banner und digitale LED-Tafeln vor, die ab sofort Autofahrerinnen und Autofahrer auf die Bedeutung der Impfung und Tests sowie die zahlreichen Impf- und Testmöglichkeiten in Hessen aufmerksam machen sollen.

(dif)

2 responses to “Wiesbaden übersteigt 50-er-Marke, Eskalationsstufe 2 wird fällig: Weitere Beschränkungen, stärkere Testpflicht

  1. Zurückgenommen werden die Maßnahmen erst, wenn die Inzidenz 5 Tage hintereinander unter der jeweiligen Grenze bleibt. Warum gilt das nicht auch umgekehrt? Also erst, wenn 5 Tage hintereinander die Inzidenz über 35 bzw. 50 liegt, gelten die Einschränkungen!

  2. Weil das im Sinne der Infektionseindämmung zu spät wäre und in diesen Tagen zuviel Ansteckungspotenzial in Kauf genommen würde.

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