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Wiesbaden ist drüber: 7-Tage-Inzidenz steigt über 35, Regeln wieder verschärft / Moschee startet Impfaktion

Wer in Wiesbadens Gastronomie drinnen essen und/oder trinken möchte, muss ab diesem Samstag wieder einen Negativtest oder Geimpften/Genesenen-Nachweis vorlegen. Foto: Frank Meißner

Seit heute hat Wiesbaden die 35-er-Marke der für Corona-Regeln und -Verordnungen maßgeblichen 7-Tage-Inzidenz überschritten. Sie liegt nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei 38,8. Damit werden automatisch wieder Regelungen verschärft.

Die Stadt wird nun wie vom Land vorgeschrieben eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese soll am Freitag veröffentlicht werden und wird dann am Samstag, 14. August, in Kraft treten, so das städtische Pressereferat auf sensor-Anfrage.

Die Inhalte sind durch das hessische Präventions-und Eskalationskonzept vorgegeben.

  • Zusammenkünfte, Fachmessen, Kulturangebote (Theater, Kino, Konzerte, …) und Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen dürfen maximal 250 Personen in Innenräumen sowie maximal 500 Personen im Freien besuchen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt.
  • Negativnachweis durch Impf-, Genesen- oder negativen Testnachweis bei folgenden Situationen notwendig: Vor dem Betreten von Innenräumen bei Zusammenkünften, Fachmessen, Kulturangeboten (Theater, Kino, Konzerte, …) und Veranstaltungen, unabhängig von der Teilnehmerzahl.
  • Erfordernis eines Negativnachweises für Innenräume in der Gastronomie (Restaurants, Bars, Cafés, …) sowie für Spielbanken, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen sowie Wettvermittlungsstellen.
  • In Übernachtungsbetrieben (Hotels, Jugendherbergen, Pensionen, …) mit Gemeinschaftseinrichtungen Vorlage eines Negativnachweises bei Anreise nötig. Bei längeren Aufenthalten ist einmal pro Aufenthaltswoche ein weiterer Testnachweis vorzulegen.

Die Vorgaben zu Personenzahlen sowie Negativnachweisen gelten nicht für die Ausnahmen wie Zusammenkünfte von Personen aus beruflichen, dienstlichen, schulischen, betreuungsrelevanten oder geschäftlichen Gründen (Eigentümerversammlungen, Anwalts- und Notartermine, Sitzungen und Gerichtsverhandlungen, …), für den Betrieb von Hochschulen, Berufs- und Musikakademien und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, für die ein umfassendes Abstands- und Hygienekonzept besteht sowie die Durchführung von Prüfungen (insbesondere Staats- und Laufbahnprüfungen).

Weitere Ausnahmen gelten für Maßnahmen der Wahlwerbung. Für Zusammenkünfte in privaten Wohnungen mit mehr als 25 Personen bleibt es bei der dringenden Empfehlung, die Regelungen für entsprechende öffentliche Zusammenkünfte zu beachten und sich jederzeit pandemiegerecht zu verhalten.

Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden an fünf Tagen in Folge unter 35 sinkt, wird die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz über 50 steigen, werden die Regeln wie vom Land vorgeschrieben durch eine weitere Allgemeinverfügung verschärft.

Kritik und Impfappell von OB und Bürgermeister

„Wir begrüßen es, dass das Präventions- und Eskalationskonzept einheitliche Vorgaben für die Corona-Regeln in ganz Hessen macht. Allerdings ist es für uns nur schwer nachvollziehbar, warum wir diese Vorgaben juristisch durch Allgemeinverfügungen auf kommunaler Ebene umsetzen müssen“, kritisieren Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister Dr. Oliver Franz: „Es wäre effektiver und schneller, wenn es – so wie bereits im Frühjahr – eine rechtsverbindliche Landesverordnung mit Regelungen für verschiedene Inzidenzstufen gäbe.“ Beide rufen die Bevölkerung erneut dazu auf, sich impfen zu lassen: „Die steigenden Inzidenzzahlen zeigen, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Umso wichtiger ist es, sich und andere spätestens jetzt durch eine Impfung zu schützen.“

Spontanes und mobiles Impfen

Im Impfzentrum Wiesbaden kann man sich jederzeit spontan und ohne Termin impfen lassen. Bürger:innen können dabei zwischen den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna wählen. Das Angebot ohne vorherige Anmeldung oder Registrierung gilt auch für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren, die nach individueller ärztlicher Aufklärung geimpft werden. Am Samstag, 14. August, 10 bis 16 Uhr, findet vor dem Globus-Markt in Nordenstadt, Ostring 2, eine mobile Impfaktion mit den Impfstoffen von Biontech sowie Johnson und Johnson statt.

Moschee bietet Impfungen an

An der Ahmadiyya-Moschee in der Sommerstraße 13 findet am Samstag, 14. August, von 9 bis 14 Uhr eine zweite Impfaktion der „Impfpraxis Frankfurt“ mit Biontech für alle ab 12 Jahren. Anmeldungen sind nicht nötig, aber hier möglich. Infos unter 069/97983340 und www.impfpraxis-frankfurt.de

(dif/Fotos Frank Meißner, Dirk Fellinghauer, Ahmadiyya Muslim Jamaat)