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Ab heute können Kontakte teuer werden: 200 bis 5000 Euro Bußgelder – Rheingau-Hotspots gesperrt

Ab  heute kann es teuer werden, Mitmenschen zu nahe zu kommen.  Verstöße gegen die „Verordnungen der Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus“ können landesweit einheitlich mit Bußgeldern belegt werden. Dass die Landeshauptstadt Wiesbaden davon Gebrauch machen werde, kündigte sie heute per Pressemitteilung an. Die Bußgelder starten bei 200 Euro und können abhängig vom Verstoß bis zu 5.000 Euro betragen. Die am 22. März verkündeten Verordnungen werden auf jeden Fall bis 19. April gültig bleiben, legten vorher bereits Bund und Länder gemeinsam fest.

Das Hessische Kabinett hatte am Donnerstag festgelegt, welche Verstöße künftig als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können.  Die Bußgelder fußen auf dem Infektionsschutzgesetz. Besonders schwere Verstöße gegen die Verordnung können sogar als Straftaten zur Anzeige gebracht werden. Dies betrifft im Wesentlichen vorsätzliche Verstöße, etwa das Abhalten verbotener Veranstaltungen, Verstöße gegen Quarantäneanordnungen oder bei nachgewiesener Weiterverbreitung des Krankheitserregers. Alle anderen Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten von den Ordnungs- und Gesundheitsämtern geahndet.

Aufgeführt werden in der folgenden Auflistung ausdrücklich Beispiele. „Weitere Faktoren zur Bestimmung des jeweiligen Bußgeldes sind etwa der Umfang oder die Dauer eines untersagten Angebots bzw. die Größe einer Zusammenkunft“ ,heißt es.

Regelsatz von 200 Euro:

  • Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft), pro Teilnehmer
  • Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangebote
  • Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen (zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher

Regelsatz von 500 Euro

  • Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten

Regelsatz von 200 bis 1.000 Euro

  • Organisieren von Zusammenkünften, touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten
  • Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Dies betrifft zum Beispiel die Geschäftsführung eines Unternehmens.

Regelsatz von 500 bis 5.000 Euro

  • Verstoß gegen Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten oder entsprechende Angebote
  • Verstoß gegen Bewirtungsverbot
  • Unerlaubtes Anbieten von Übernachtungen

Sozialminister Kai Klose und Innenminister Peter Beuth lobten den „ganz überwiegenden Teil der Bevölkerung“ für das Einhalten der Einschränkungen als “ großartiges Zeichen gelebter Solidarität und ein Signal für gesellschaftlichen Zusammenhalt auch in schwierigen Zeiten.“ Leider gebe es aber weiterhin „noch einige Unbelehrbare“, die sich „unsolidarisch“ verhielten: “ Wer sich weiterhin zum Kicken im Park verabredet oder heimlich Corona-Partys feiert, gefährdet das Leben seiner Mitmenschen. Dieses Verhalten können und werden wir nicht akzeptieren. Damit sollte jedem klar sein, wie ernst wir es meinen.“

„Gehen Sie raus, aber …“-Bitten zum Wochenende

Ein schönes Wochenende steht vor der Tür, die hessischen Osterferien beginnen. Das schöne Wetter wird viele ins Freie locken. Trotzdem ist es derzeit aber beispielsweise verboten, sich längerfristig in Parkanlagen für ein Picknick oder zum Sonnen niederzulassen, betont die Polizei. Gegen einen Spaziergang mit der Familie, Radfahren oder Joggen in gebührendem Abstand von 1,50 Meter (besser 2 Metern) zueinander, haben die Beamtinnen und Beamten nichts einzuwenden. Aber: Wenn viele Zweiergruppen aufeinander treffen,  kann das Abstand halten schwierig werden. Es werden daher Vorsorgemaßnahmen getroffen, um den Zulauf in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Hierzu zählt z.B. die Sperrung von Parkplätzen beliebter Ausflugsziele und Ortschaften entlang des Rheins. Die Polizei und die Kommunen stehen in engem Austausch.

Folgende Sperrungen stehen bereits fest:

  • öffentliche Parkplätze von Rüdesheim bis Walluf sind gesperrt
  • Entlang der B 42 sind in den Bereichen Oestrich-Winkel bis Eltville-Hattenheim beide Seitenstreifen bis Sonntag, 5.4., 20 Uhr, gesperrt
  • Weinprobierstände im Rheingau sind geschlossen
  • Leinpfade am Wochenende von Eltville bis Rüdesheim nur für Fußgänger zugelassen, Fahrradfahren ist nicht gestattet
  • Zufahrten zu „Hotspots“ im Rheingau – Kloster Eberbach, Schloss Vollrads, Schloss Johannisberg, Hallgartener Zange, Niederwalddenkmal/Jagdschloss sind gesperrt.

„Nur wenn sich alle Menschen an die Vorschriften halten und diese Ziele erreicht wurden, können noch intensivere Maßnahmen verhindert werden“, mahnt die Polizei.

Auch Wiesbadens OB Gert-Uwe Mende animiert in seiner aktuellen Freitags-Videobotschaft die Menschen zum Rausgehen, schlägt aber Orte vor, die etwas weiter draußen liegen und mehr Platz zum Ausweichen bieten, wie etwa den Wiesbadener Stadtwald.

Corona-Fälle in Wiesbaden – 199 Infizierte, 3 Verstorbene

Das Gesundheitsamt Wiesbaden teilte am 3. April mit, dass nach den aktuellen Auswertungen in einem Verlaufszeitraum von Montag, 2. März, bis Freitag, 3. April, 199 positiv auf das Virus getestete Personen in Wiesbaden gemeldete wurden. Davon gelten nach den RKI Kriterien 60 Personen als genesen. Drei Menschen sind verstorben. Aktuell befinden sich 17 Wiesbadener mit einer Covid-19 Infektion in klinischer Behandlung und 104 Menschen in häuslicher Isolation. Im Rahmen der Kontaktpersonenermittlung des Gesundheitsamtes werden aktuell 675 Personen in häuslicher Quarantäne durch das Quarantäne-Management der Landeshauptstadt Wiesbaden betreut.

(dif/Fotos Dirk Felinghauer)