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Das merkwürdige Verhalten des Dr. Franz: Ordnungsdezernent verbietet Schlachthof-Konzert

royalrepublic

 

 

Von Dirk Fellinghauer.

Es klingt nach einem schlechten Scherz, aber es ist wahr: Wenige Wochen nach seinem Amtsantritt als Wiesbadener Ordnungsdezernent gibt Dr. Oliver Franz den Sheriff und verbietet das seit Monaten angekündigte Royal Republic-Konzert an diesem Sonntag (Volkstrauertag)  im Schlachthof – zwei Tage vor dem seit lange bekannten Konzerttermin mit der beliebten Alternative-Band aus Schweden. „Wie Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz mitteilt, hat das Ordnungsamt vom Schlachthof geplante Rock-Veranstaltungen am Volkstrauertag und am Totensonntag untersagt, da sie gegen das geltende Veranstaltungsverbot an den stillen Feiertagen verstoßen“, heißt es in der heute Nachmittag ausgesandten Pressemitteilung.

„Bereits seit einiger Zeit gibt es zunehmend mehr Beschwerden aus der Bevölkerung über die steigende Anzahl der Veranstaltungen im Stadtgebiet mit den entsprechenden Begleiterscheinungen“, faselt Dr. Franz. Das Hessische Feiertagsgesetz – es stammt aus dem Jahr 1971 und wurde streberhaft penibel der Pressemitteilung angehängt – schütze die gesetzlichen Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung. „Für die stillen Feiertage Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag gelten dabei besonders strenge Schutzregelungen“, hebt der Ordnungsdezernent den imaginären Zeigefinger.

„Als nun durch die Werbung im Internet bekannt wurde, dass der Schlachthof am Volkstrauertag sowie am Totensonntag Rock-Veranstaltungen durchführen wollte, hat das Ordnungsamt im Sinne des gesetzlichen Auftrags sofort reagiert und das Verfahren eingeleitet“, suggeriert der neue starke Mann, dass die Veranstaltung gerade erst und aus dem Nichts bekannt geworden sei und schwingt – vielleicht, um von der Tatsache abzulenken, dass dem natürlich ganz und gar nicht so ist – dazu fröhlich die Folklore-Keule: „Gerade vor dem Hintergrund des bekannten Streits mit den Anwohnern um die Lärmbelastungen durch den Betrieb von Schlachthof und Kulturpark wäre es geradezu absurd, ausgerechnet hier eine rechtlich äußerst fragwürdige Ausnahme zuzulassen.“   Dr. Franz erklärt abschließend, dass er „keinen Zweifel daran aufkommen lässt, dass das Ordnungsamt die Verbote notfalls auch vor Ort durchsetzen wird.“

Das merkwürdige Verhalten des Dr. Franz riecht nach einem Rückfall in die Zeiten, als konservative Politiker der Stadt, die längst mehrheitlich den Aushängeschild-Charakter dieser einzigartigen Wiesbadener Kultureinrichtung erkannt haben und sich gerne mit ihr schmücken, den Schlachthof als Schmuddelkind der Stadt ansahen und als solches behandelten. Wie sonst lässt sich erklären, dass der Ordnungsdezernent beim Schlachthof, der übrigens am Samstagabend das einjährige erfolgreiche Bestehen der neuen Halle feiert, hart durchgreift, während zahlreiche andere Veranstaltungen, die mit dem zur Rate gezogenen Gesetzestext ebenso wenig kompatibel sind, am Volkstrauertag-Sonntag offenbar ungestört stattfinden können? Und wir reden jetzt längst nicht nur von der Eröffnungsveranstaltung der Fastnachtskampagne der Wiesbadener Närrischen Garde. Der Wiesbadener Weltoffenheit und Lässigkeit ein dreifach prustendes Helau!

7 responses to “Das merkwürdige Verhalten des Dr. Franz: Ordnungsdezernent verbietet Schlachthof-Konzert

  1. Wenn ihr an dem Tag feiern wollt, dann muss halt die Landesregierung das Gesetz abschaffen, dazu hätten aber andere Parteien gewählt werden müssen.

    Das Feiertagsgesetz kennt ihr doch alle, aber trotzdem heult ihr rum, dass das Konzert „so kurzfristig“ nicht stattfinden kann.

  2. Wer hat diesen Artikel denn geschrieben? Da können ja fast (aber nur fast) Sympathien für den Herrn Franz entstehen.

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