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Falk Fatal will sich das Tanzen nicht verbieten lassen

Ich weiß zwar nicht, was ihr am 29. März macht. Ich weiß nur, was ihr nicht machen werdet: Tanzen! Zumindest wenn ihr das Gesetz achtet. Denn an Karfreitag herrscht Tanzverbot in Hessen. Und nicht nur Tanzen ist verboten, sondern eigentlich alle öffentlichen Veranstaltungen, die nicht den diesem Feiertag entsprechenden ernsten Charakter tragen. Das Gesetz hat zwar schon ein paar Jahre auf dem Buckel, wird aber immer noch angewandt. Keine Angst, tote Hose wird am Karfreitag in Wiesbaden trotzdem nicht sein.

Gaststätten dürfen öffnen. Und wenn ein Gast plötzlich aufspringen und anfangen sollte, sich rhythmisch zur Musik zu bewegen, gibt das noch keinen Ärger. Wenn das aber plötzlich alle Gäste machen würden, könnte der Wirt ein Problem bekommen. Denn ein Verstoß gegen das Tanzverbot kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Doch wer jetzt denkt, er könnte einem besonders missliebigen Kneipenwirt ein Schnippchen schlagen und einfach tanzen, bis dieser zur Kasse gebeten wird, liegt falsch. Denn Tänzer, die sich trotz Aufforderung des Veranstalters nicht an das Tanzverbot halten, müssen ebenfalls zahlen. Selbstverständlich wird das Ordnungsamt die Einhaltung kontrollieren, versichert die Stadt Wiesbaden.

Keine Ahnung, was ihr davon haltet. Ich halte das Gesetz für eine Frechheit gegenüber allen, die nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Das sind mittlerweile eine Menge. In Wiesbaden ist der Bevölkerungsanteil der beiden großen christlichen Volkskirchen von 1987 bis 2010 von 75 auf 50 Prozent gesunken. Das heißt, die Hälfte der Wiesbadener muss sich einem religiösen Gesetz beugen, obwohl sie nicht Mitglied dieser Religionsgemeinschaften sind. Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der Muslime übrigens verdreifacht. Rund 30.000 Muslime leben mittlerweile in Wiesbaden. Was wäre das für ein Aufschrei, müsste sich der Rest der Bevölkerung einem muslimischen Feiertag unterordnen.

Jetzt werden einige sagen, wenn ich gegen das Tanzverbot bin, sollte ich auch nicht in den Genuss der arbeitsfreien Tage kommen, die in Deutschland zum Großteil christliche Feiertage sind. Aber hier verhält es sich anders. Denn das Gebot, die Arbeit an diesen Tagen ruhen zu lassen, gilt schon lange nicht mehr. Auch an diesen Tagen wird gearbeitet. Zum Beispiel an Tankstellen, in Bahnhöfen oder in Krankenhäusern. Ganz zu schweigen von dem Heer der Selbständigen, die arbeiten, wann sie wollen.

Ich möchte keinem Christen vorschreiben, wie er den Karfreitag verbringt. Wer da nicht tanzen will, soll das tun. Ich möchte nur selbst entscheiden können, wann ich tanzen will. Um nichts anderes geht  es mir. Im Übrigen gibt es viele Christen, die das Tanzverbot ebenso ablehnen wie ich.
falkfatal.posterous.com