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Wiesbaden hebt Maskenpflicht auf – Weitere Lockerungen / Alkoholverbot im „Schiffchen“ bleibt

Kontrollen der Maskenpflicht in der Wiesbadener Innenstadt sind schon längst eher ein Bild mit Seltenheitswert. Ab kommenden Montag entfallen sie ganz, die Maskenpflicht wird aufgehoben.

Die Inzidenzwerte sinken – Wiesbaden hat Stand heute eine 7-Tage-Inzidenz von 24,0 -, die Landeshauptstadt Wiesbaden lockert die Corona-Regeln. Ab Montag, 21. Juni, gilt nicht länger die Allgemeinverfügung, mit der das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsvorplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums zwingend angeordnet wurde. So richtig beachtet und kontrolliert, geschweigen denn geahndet, wurde es ach allgemeiner Wahrnehmung ohnehin, gelinde ausgedrückt, nicht allzu intensiv in der Stadt. Es gibt außerdem Lockerungen beim Alkoholkonsumverbot und für Krankenhausbesuche.

In Wiesbaden gelten – wie in allen hessischen Städten – noch mindestens bis zum 27. Juni die Vorgaben aus der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV). Diese regelt unter anderem, wie viele Personen sich in der Öffentlichkeit treffen dürfen und welche Auflagen etwa Händler, Gastronomen, Kulturschaffende und Sportvereine beachten müssen. Zusätzlich hatte Wiesbaden städtische Allgemeinverfügungen erlassen. Da sich die Pandemielage zuletzt günstig entwickelt hat, werden diese  an die neue Situation angepasst.

In der Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsvorplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums muss ab Montag, 21. Juni, keine Maske mehr getragen werden, vorausgesetzt der nötige Mindestabstand von 1,5 Meter wird eingehalten. Die entsprechende Allgemeinverfügung läuft aus. Die CoKoBeV schreibt weiterhin eine Maskenpflicht unter anderem in Bussen, Bahnen sowie an den Haltestellen vor. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin auf dem Wochenmarkt und in bestimmten Innenräumen.

Das Alkoholkonsumverbot gilt ab Montag, 21. Juni, nur noch in der Altstadt, konkret im Schiffchen, also unter anderem im Prinzengäßchen, in der Grabenstraße, in der Wagenmannstraße, in der Kleinen Langgasse und in der Alfons-Paquet-Straße. Dort ist auch der Alkoholverkauf zum Vor-Ort-Verzehr außerhalb von gastronomischen Flächen untersagt. „Da Straßen und Gassen im Schiffchen besonders eng sind, können dort erfahrungsgemäß die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden“, lautet die Begründung der Stadt, die Gastronomen – mit Blick auf das, was ansonsten so los ist an „freiem“ und ausuferndem Straßen-Alkoholkonsum in der Stadt – auf die Palme treibt.

Auflagen für Gastronomen, Ausuferndes in den Straßen

„Da bekommen wir Gastronomen Auflagen ohne Ende (Hygienekonzept, Kontaktdatenpflicht, Sitzplatzpflicht, Maskenpflicht), es ist im ganzen Stadtgebiet Alkoholkonsumverbot auf der Straße. Und das Partyvolk zieht massenweise mit Wodka-Bier- und Jacky-Pullen durch die Straßen, und keine Sau interessiert es“, schrieb Sascha Lenz, Betreiber einer Altstadt-Bar und Sprecher der Wiesbadener Innenstadt-Gastronomen, über seine Wahrnehmung am ersten Ausgeh-Wochenende nach dem Lockdown: „Da fühlt man sich, auf gut deutsch gesagt, richtig verarscht!“, machte Lenz seinem Ärger Luft – ergänzt um den Hashtag #killthevirusnotthebusiness.

Der Verwaltungsstab der Stadt hat dennoch beschlossen, das Alkoholverbot im Schiffchen bis zum 18. Juli zu verlängern. Auf folgenden Flächen und Plätzen läuft das Verbot dagegen aus: im restlichen historischen Fünfeck, im Kulturpark, auf dem Bahnhofsplatz, in der Reisingeranlage, auf der Herbertanlage, im Warmen Damm, auf dem Blücherplatz, auf dem Wallufer Platz, in den Nerotalanlagen, in der Eleonoren-Anlage sowie am Schiersteiner Hafen.

Besuche in Krankenhäusern endlich wieder möglich

Auch die Besuchsregelungen in Krankenhäusern ändern sich. Ab Montag, 21. Juni, dürfen Patienten täglich zwischen 15 und 19 Uhr eine Person als Besuch empfangen, vorausgesetzt, der Besuch ist geimpft, genesen oder getestet. Weitere Details veröffentlichen Krankenhäuser zeitnah in Pressemitteilungen. Juristische Grundlage für die neuen Regeln ist das Hausrecht der Krankenhäuser. Die städtische Allgemeinverfügung läuft aus.

Die Maßnahmen der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Infektionsschutzmaßnahmen in den städtischen Ganztags- und Betreuungsangeboten gelten unverändert bis zum 18. Juli weiter. Vorerst weiterhin gültig ist auch die Allgemeinverfügung zur Bürgertestung.

OB und Bürgermeister appellieren

„Die Sieben-Tage-Inzidenz in Wiesbaden liegt seit längerem unter dem Wert von 50. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsstab beschlossen, Allgemeinverfügungen aufzuheben, beziehungsweise zu lockern. Trotzdem gilt weiterhin: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Vorgaben weiter zu beachten und sich an diese zu halten“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister Dr. Oliver Franz.

Aktuelle Informationen rund um Corona stehen unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung. Das Land Hessen veröffentlicht seine Verordnungen und Allgemeinverfügungen unter hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen.

(dif/Foto Dirk Fellinghauer)