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51.151.546 Euro für Wiesbaden – Landtag stimmt für Ausgleich von Gewerbesteuer-Ausfällen

„Hessens Kommunen benötigen schnelle Hilfe. Die werden sie bekommen“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (Foto) heute in Wiesbaden nach einem entsprechenden Beschluss des Landtags. Für Wiesbaden bedeutet der mit breiter Mehrheit gefasste Beschluss: 51.151.546 Euro von Land und Bund fließen in die Kassen der Landeshauptstadt, um die Corona-bedingten Ausfälle der Gewerbesteuer in diesem Jahr auszugleichen.

Insgesamt nehmen Land und Bund für Ausgleichszahlungen an hessische Kommunen über 1,2 Milliarden Euro in die Hand , mehr als die Hälte  des Geldes –  661 Millionen Euro – betreitet das Land aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft“. Nach der 2. Lesung hat der Hessische Landtag am Donnerstagabend für den Entwurf der Landesregierung des Hessischen Gesetzes zur Kompensation von Gewerbesteuerausfällen gestimmt.

„Mich freut, dass diese Hilfe auch Unterstützung aus der Opposition bekommen hat, wofür ich mich sehr herzlich bedanke. Wir setzen damit gemeinsam ein Zeichen, wie wichtig es ist, guter Partner der Kommunen zu sein. Ein wichtiges Signal, denn durch die Krise kommen wir als Gesellschaft nur gemeinsam“, sagte Boddenberg.

Die Bundesregierung hatte in ihrem Konjunkturpaket die finanzielle Entlastung der Kommunen durch einen pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen des laufenden Jahres beschlossen. Voraussetzung ist, dass sich die Länder an der Ersatzleistung beteiligen. Der größte Anteil der Zahlungen in Hessen geht an Frankfurt mit 438.752.779 Euro.

„Das Hessen-Modell zur Verteilung der 1,2 Milliarden Euro auf die Kommunen besteht aus zwei Teilen. Eine Hälfte des Geldes wird nach dem jeweiligen Anteil der Kommunen an der Gewerbesteuer in den vergangenen Jahren verteilt“, erläuterte Finanzminister Boddenberg. „Die andere Hälfte richtet sich nach den tatsächlichen Gewerbesteuer-Mindereinnahmen im ersten Halbjahr 2020. Dabei werden die Ausfälle im ersten und zweiten Quartal unterschiedlich gewichtet und gehen damit unterschiedlich stark in die Verteilung ein: Die Verteilung von einem Viertel richtet sich nach den Gewerbesteuerausfällen im ersten Quartal, während drei Viertel nach den Ausfällen im zweiten Quartal verteilt werden. Damit gelingt es, die Effekte in den Krisenmonaten April bis Juni stärker zu berücksichtigen.“ (dif/Foto Annika List)