Die Hessische Landesregierung hat heute Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen. Ab Montag können in Hessen unter anderem Friseure, Museen und Tierparks unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln öffnen. Auch Spielplätze dürfen wieder genutzt werden. Die Lockerungen beschloss das hessische „Corona-Kabinett“ heute auf Basis der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom Donnerstag.
„Wir haben die Pandemie noch lange nicht überstanden“, betonte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden: „Wir halten unseren Kurs und lockern die Beschränkungen dort, wo wir es verantworten können. Wir gehen schrittweise und bedacht voran und wollen den Menschen gleichzeitig eine Perspektive für die Zukunft geben.“
Öffnen dürfen in Hessen ab Montag, 4. Mai, unter Einhaltung von Abstands- bzw. Hygieneregeln:
– Spielplätze Die Landeshauptstadt Wiesbaden öffnet auf Basis des Beschlusses der Hessischen Landesregierung ab Montag, 4. Mai, wieder die städtischen Spielplätze. Die bisher geltenden Absperrungen und Verbotsschilder werden im Laufe der nächsten Tage von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Grünflächenamtes entfernt. Bei der Nutzung der Spielplätze sind die Einhaltung der Hygieneregeln des Robert Koch-Instituts und das Abstandsgebot auf dem Spielplatz einzuhalten. Temporär werden die Spielplätze durch die Stadtpolizei und Verkehrspolizei kontrolliert, lässt die Stadt wissen.
– Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten, unter der Vorgabe, dass eine individuelle Nutzung erfolgt. Gruppenaktivitäten oder -führungen können nicht angeboten werden. Richtwert: eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern.
– Tierparks, Zoos und Botanische Gärten Der Wiesbadener Tier- und Pflanzenpark Fasanerie bleibt vorerst noch geschlossen. „Derzeit ist eine schrittweise, vorsichtige Öffnung in der Vorbereitung der Verwaltung“, heißt es seitens der Stadt. Ebenfalls noch nicht geöffnet wird der Tierpark Mainz-Kastel.
– Hundesalons und Hundeschulen
– Copyshops
– Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer), Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen)
– Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. Anbieter und Kunden müssen für die gesamte Dauer des Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese darf nur abgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.
– Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen wieder vorgenommen werden.
– In allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese Pflicht gilt auch in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren.
– Der Präsenzunterricht wird bei der Ausbildung von Tarifbeschäftigten und Beamten im Öffentlichen Dienst wieder aufgenommen, wenn der Abschluss im Jahr 2020 vorgesehen ist. Dazu gehören auch die Sportausbildung und Prüfungen.
Weitere Beratungen am 6. Mai
Am kommenden Mittwoch, 6. Mai, gehen die Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder in die nächste Runde. An diesem Tag stehen Konzepte zur Öffnung von Kitas, Schulen, Sportstätten, Restaurants und Gaststätten sowie das Thema „Handel“ auf der Tagesordnung.
Sämtliche Verordnungen werden fortlaufend auf corona.hessen.de eingestellt und aktualisiert.
„Gastro uff de Gass“-Initiative der Wiesbadener FDP
Noch keine Lockerungen und Lösungen sind für die Gastronomie in Sicht. Die FDP-Stadtverordnetenfraktion fordert nun den Magistrat auf, ein Unterstützungspaket für die Wiesbadener Gastronomie zu schnüren und hierfür die Sondernutzungssatzung zu ändern. Lucas Schwalbach, wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten, erklärt hierzu „Kaum eine andere Branche ist von den Krisenmaßnahmen von Landes- und Bundesregierung so stark betroffen wie die Gastronomie. Über mehrere Wochen ist den Betrieben der komplette Umsatz weggebrochen. Trotz des vorsichtigen Hochfahrens des öffentlichen Lebens, werden Restaurants und Bars erst in einigen Wochen wieder öffnen können. Umso wichtiger ist es, dass die Stadt am Tag X ein Konzept hat, mit dem sie den Betreibern unter die Arme greifen kann.“
Konkret schlagen die Freien Demokraten eine befristete Änderung der städtischen Sondernutzungssatzung vor. Sie fordern, Restaurant- und Barbetrieben auf Antrag größere Außen-Flächen zur Bewirtschaftung einzuräumen, die Genehmigungsprozesse schneller zu gestalten und für das Jahr 2020 auf die Erhebung von Gebühren zu verzichten.
Parklets als Gastrozone
Auch nach Öffnung der Gastronomie werden Abstandsregeln eingehalten werden müssen und insbesondere kleinere Betriebe nur wenige Tische nutzen können. Die FDP will ihnen die Möglichkeit geben, in den öffentlichen Raum ausweichen zu können. Außerhalb der Innenstadt käme hierfür auch die Nutzung von sogenannten Parklets in Frage.
„Für 2020 muss das Ziel lauten: „Gastro uff de Gass“. Mit der Absage der Wiesbadener Stadtfeste fallen Publikumsmagnete für den innerstädtischen Einzelhandel ersatzlos weg. Eine attraktive Landschaft aus Restaurants, Bars und Cafés könnte dies zumindest zu kleinen Teilen kompensieren. Zudem scheint die Infektionsgefahr an der frischen Luft deutlich geringer als in geschlossenen Räumen zu sein. Eine Ausweitung der Außengastronomie wäre somit sowohl wirtschaftlich als auch epidemiologisch sinnvoll“, so Schwalbach abschließend. (dif/Fotos Heinrich Völkel und Andrea Diefenbach, Dirk Fellinghauer)