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KUNSTGESPRÄCH Was erlauben Satire ?

ernst_volland

Der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Wiesbaden e.V. lädt alle Interessierten zum KUNSTGESPRÄCH am 4. Oktober 2016 um 19 Uhr in den Vortragssaal des Museum Wiesbaden ein, Friedrich-Ebert-Allee 2, 65183 Wiesbaden.

Die Veranstaltung ist kostenlos.

Als Referent konnte zum diesjährigen KUNSTGESPRÄCH Martin Sonntag, Leiter der Caricatura – Galerie für Komische Kunst in Kassel gewonnen werden.

Was erlauben Satire?
Was Satire alles darf – und was nicht

Das KUNSTGESPRÄCH will Licht in das Dunkel des satirischen Wesens bringen und diesen Fragenkatalog anhand bekannter Affären und Krisen sowie teilweise weniger bekannter Streitereien und Nörgeleien beantworten.

Es wird mit dem Schwerpunkt auf die Bildsatire gezeigt, wer sich worüber aufregt, wie sich das Strafgesetz mit Satire auseinandersetzt, und mit welchen Mechanismen außerhalb der Rechtsprechung gegen Satire vorgegangen wird.

Beispiele in Martin Sonntags Vortrag sind u.a. das Plakat des Berliner Künstlers Ernst Volland, der 1977 angeklagt eine Verurteilung abwenden konnte, indem er bewies, dass es die genannten Berufe (u.a. Schleimer) offiziell gar nicht gibt, und es sich somit um eine Satire handelt. Und der 2010 zum Höhepunkt des Mißbrauch-Skandals der katholischen Kirche erschienene der Titanic-Titel.

(Bildrechte: Ernst Volland; Antje Dienstbir; Titanic)

 

Titanic