Vom 1. bis zum 25. März läuft die erste Antragsphase für den Mietzuschuss der Landeshauptstadt Wiesbaden. Gründungen aus Wiesbaden haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, den Zuschuss beim Referat für Wirtschaft und Beschäftigung zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. „Die Konzeption ist abgeschlossen, nun steht das neue Instrument für Gründerinnen und Gründer in Wiesbaden bereit, zunächst in einer Pilotphase. Wir freuen uns auf spannende Bewerbungen“, so Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz.
In der ersten Förderphase kommen fünf Gründungen zum Zug. Der Mietzuschuss hat die Höhe von 80 Prozent der Kaltmiete ohne Nebenkosten, bis zu einer Höchstsumme von 500 Euro monatlich für einen Zeitraum von zwölf Monaten. In der zweiten Förderphase haben weitere 15 Gründungen erneut die Chance, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die zweite Antragsphase startet am 1. Oktober 2021.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Benötigt werden unter anderem der vollständige Businessplan mit Tragfähigkeitsbescheinigung, der Mietvertrag des Objektes sowie weitere aussagekräftige Unterlagen. Um die Förderung erhalten zu können, muss die Gründung ihren Geschäftssitz in Wiesbaden haben und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Jahre sein. Weitere Informationen unter www.wiesbaden.de/gruendung.
Durchgehend unterstützt werden die Interessent*innen durch das Team Gründungsservice und junge Unternehmen im Referat für Wirtschaft und Beschäftigung. Das Team ist Ansprechpartner für alle Gründer*innen in jeder Phase ihres Unternehmensaufbaus zu den verschiedensten Fragestellungen – ob Raumsuche, Suche nach Beratung, Ansprechpartnern oder Gründungsförderung.
Die für den Gründungszuschuss benötigten Unterlagen stehen im Internet zum Download bereit, sie können auch direkt angefordert werden. Fragen zum Zuschuss beantwortet der zuständige Berater Jan Erik Petersen unter Telefon + 49 (0) 611/313131 oder per E-Mail an existenzgruendung@wiesbaden.de.
(apo)