Direkt zum Inhalt wechseln
|

Mögliche AWO-Zerschlagung: Führungsspitze relativiert, Richter-Anwalt Bernhard Lorenz zieht vom Leder

Als Reaktion auf die heutige Berichterstattung rund um einen möglichen (Teil-)Verkauf von Einrichtungen der AWO Wiesbaden melden sich nun der Vorstand, Wolfgang Hessenauer und Franz Betz (Foto links), und die Geschäftsführung, Karsten Kienitz und Dr. Andrea Piro, per Pressemitteilung zu Wort – und relativieren die von ihnen gegenüber dem hr bestätigten Berichte über das Vorhaben. Wenige Minuten zuvor versandte der Anwalt des Ehepaars Richter, das in der allgemeinen öffentlichen Wahrnehmung für den Zustand der skandalerschütterten und insolventen Wiesbadener AWO verantwortlich gemacht wird, seinerseits eine Pressemitteilung. In dieser zieht Bernhard Lorenz über die neue AWO-Führung vom Leder und huldigt den Richters.

Die derzeitige AWO-Führung schreibt in ihrer heutigen Presseerklärung: „Am 24. November 2020 mussten wir eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen. Im Anschluss hat der vorläufige Gläubigerausschuss entschieden, das Sanierungsverfahren in zwei mögliche Richtungen (dem so genannten „Dual Track“-Verfahren) zu verfolgen: Zum einen wird eine Fortführung aller Einrichtungen durch den Kreisverband geprüft. Zum anderen wird ein Verkauf einzelner oder aller Einrichtungen erwogen und die Auswirkungen eines solchen Schrittes analysiert. Diese Phase wird noch einige Wochen andauern.“  Primäres Ziel von Vorstand und der Geschäftsführung sei es, alle Einrichtungen selbst fortzuführen.

Verschiedenste Lösungen prüfen

Der Sanierungsprozess beinhalte  allerdings, dass sie verschiedenste Lösungen für die betriebliche Weiterführung prüfen. „Denn klar ist: Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung sind dabei auch stets die Interessen der Gläubiger und damit die bestmögliche Gläubigerbefriedigung im Blick zu behalten“, so die AWO-Spitze, die auch die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Bieterverfahren verteidigt: „Für die Suche nach geeigneten Partnern haben wir Angebote von verschiedenen Beratungsfirmen eingeholt und dem vorläufigen Gläubigerausschuss präsentiert. Das Angebot von KPMG hat uns letztlich überzeugt. Diese Entscheidung wurde auch vom Gläubigerausschuss mitgetragen.“

Für Richter-Anwalt Bernhard Lorenz (Archivfoto unten) sind die heute bekannt gewordenen Vorgänge ein gefundenes Fressen. „Mit dem Ausloten der Verkaufschancen des Tafelsilbers der Wiesbadener AWO bereitet das Duo Hessenauer Betz AWO-Abwicklung, nicht AWO-Rettung, vor“, schreibt Lorenz und listet stichwortartig seine Sicht der Dinge auf, die den nun Verantwortlichen Versäumnisse, Fehlverhalten und Unfähigkeit unterstellt und in der Feststellung mündet: „Nach knapp einem Jahr Tätigkeit folgt der Offenbarungseid der Bürokraten; der ausschließliche Blick in den Rückspiegel hat die AWO nicht vorangebracht, sondern an die Wand gefahren: Letzte Ausfahrt Abwicklung.“

Einige Tipp- und Kommafehler im der Pressemitteilung lassen vermuten, dass der hochbezahlte Anwalt (laut Homepage „Stundensätze zwischen € 150 und € 450, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Auslagen, Erfolgshonorar im Rahmen der Möglichkeiten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes“) den Text nicht nur in Eile, sondern auch in einiger Erregung geschrieben hat. Über seine Mandanten, gegen die seit November 2019 die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug ermittelt, schreibt der langjährige Fraktionschef der Wiesbadener Rathaus-CDU: „Umso heller strahlt die Leistung der skandalisierten alten AWO Führung, die dreißig Jahre Ausbau nachhaltig organisiert hat – bei höheren Personalkosten für Leistungsträger. Hessenauer, Betz wollen eine Mio. eingespart haben und kommen nicht zurecht. Stattdessen sagen sie ihren skandalisierten Vorgängern ohne Beleg Misswirtschaft und strafbare Handlungen nach.“ (Dirk Fellinghauer/Fotos AWO Wiesbaden, Dirk Fellinghauer)

Reinhör-Tipp: Hintergründe zur AWO-Affäre im „Rheingehört“-Podcast mit der Wiesbadener Kurier-Journalistin Birgit Emnet, die weite Teile des AWO-Skandals aufgedeckt hat.