Direkt zum Inhalt wechseln
| 4

Badhaus 1520 öffnet wieder: Nach gerichtlich verordneter Zwangspause darf ab sofort weiter getanzt werden

Aufatmen in der Altstadt. Das „Badhaus 1520“ öffnet wieder: „Die dreiwöchige Zwangspause ist vorbei. Uns liegt eine neue Genehmigung für den Betrieb unserer Veranstaltungsräume vor“, teilen die Betreiber mit. Nach einer aufgrund der Klage eines Nachbarn gerichtlich verordneten Zwangspause darf in der einzigartigen Location in der Häfnergasse ab sofort wieder getanzt werden. Und nicht nur das.

Die Tanz-Veranstaltungsreihen „Freischwimmer“ freitags, „Wellenreiter“ samstags  finden ab sofort wieder Stadt, kündigt Betreiber Christian Liffers (Foto rechts) statt, ebenso die Live-Musik-Events „Seepferdchen“ mittwochs, die zwischenzeitlich in die Badhaus Bar verlegt worden waren. Wichtig fürs Geschäft: „Auch alle Weihnachtsfeiern und Firmenevents können wir vereinbart stattfinden“.

„Das Team von BadHaus.1520 und Badhaus.Bar ist froh, dass die Herausforderungen, die sich aus der Klage eines Nachbarn gegen die Stadt Wiesbaden ergeben hatten, zeitnah gelöst werden konnten“, heißt es in einer heute versandten Pressemitteilung: „Wir danken ausdrücklich der Planungsfirma „United designers“ mit Michael Müller (Foto links) an der Spitze, allen beteiligten Firmen und der Verwaltung der Stadt Wiesbaden, die alle Prüfungen mit der notwendigen Sorgfalt und einem beeindruckenden Tempo durchgeführt haben.“

Badhaus-Geschäftsführer Christian Liffers äußert sich „überglücklich, dass wir alle 40 Arbeitsplätze erhalten haben und nun zum Weihnachtsmarkt endlich wieder volle Fahrt aufnehmen können.“

An diesem Freitag, 2. Dezember, ab 22 Uhr soll „Wiedereröffnung“ gefeiert werden: „Bei freiem Eintritt können dann alle Interessierten die historischen Räume des alten Badhauses bewundern und urbanes Entertainment genießen.“

Liffers verspricht mit Blick auf die Hintergründe der zwischenzeitlichen Schließung: „Wir werden als verantwortungsvolles Unternehmen auch in Zukunft achtsam mit den berechtigten Interessen der Anwohner umgehen und – wie bislang – zeitnah und nachhaltig für Abhilfe bei Problemen sorgen. Unberechtigten Forderungen werden wir aber in Zukunft schneller und mit allen Mitteln entgegentreten.“ Das Gericht hatte bei der zwischenzeitlich verordneten Schließung eine „fehlende qualitative Lärmprognose“ für die derzeit geplante Nutzung als Club moniert. (dif/Fotos Badhaus/ Arne Landwehr)

4 responses to “Badhaus 1520 öffnet wieder: Nach gerichtlich verordneter Zwangspause darf ab sofort weiter getanzt werden

  1. Ihr seid Unternehmer und keine Unterlasser! Glückwunsch, sich gegen diesen streitsüchtigen Nachbarn durchgesetzt zu haben. Beharrlichkeit zahlt sich aus.

    1. Dankeschön. Leider ist die Welt voller Neider und Menschen, die die Stecknadel im Heuhaufen suchen. War ein hartes Stück Arbeit, aber wir sind glücklich
      Christian vom Badhaus

Comments are closed.