Direkt zum Inhalt wechseln
|

Lichterkette für Sevinć M. – Weitere Mahnwache für ermordete Wiesbadenerin am 12.2. in der Wellritzstraße

Die Stadtteilkonferenz Westend und der Präventionsrat der Landeshauptstadt Wiesbaden laden anlässlich des Anfang Februar begangenen Mordes an Sevinć M. durch ihren Ehemann zu einer Mahnwache und Lichterkette am Freitag, dem 12. Februar, um 17 Uhr in die Wellritzstraße ein.

Nach der ersten Mahnwache des Ausländerbeirats am vergangenen Samstag  wollen die Veranstalter*innen den Menschen im Quartier, aber auch aus der ganzen Stadt, eine weitere Möglichkeit geben, ihrer Trauer Ausdruck zu verleihen, sowie den Angehörigen und der schwerverletzten Schwägerin ihr Mitgefühl zu bezeugen.

Ein Zeichen gegen Femizide 

Die Veranstaltung, die um 17 Uhr am City Hotel in der Wellritzstraße 6 startet, soll auch ein deutliches Zeichen gegen Femizide (geschlechtsspezifische Frauenmorde) und für ein solidarisches, gleichberechtigtes und gewaltfreies Miteinander gemäß der Istanbul-Konvention in unserer Stadt setzen. Seit 2018 gilt in Deutschland das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“.

Lichterkette und Mahnwache

Nach dem Veranstaltungsauftakt ist eine 20-minütige Mahnwache mit Kerzen in Form einer Lichterkette mit allen Teilnehmer*innen entlang der gesamten Wellritzstraße von der Schwalbacher Straße bis zum Bismarckring geplant.

Die Veranstalter bitten alle Teilnehmer*innen, ihre Schutzmasken während der gesamten Veranstaltung zu tragen, auf den Abstand zu anderen Trauernden zu achten und wenn möglich, für die Lichterkette eine Kerze mitzubringen.

Wie berichtet, fielen in den frühen Morgenstunden des 1. Februar die tödlichen Schüsse in der Wellritzstraße. Die 49-jährige Sevinć M. wurde von ihrem Ehemann, von dem sie in Trennung lebte, ermordet, der nach der Tat sich selbst tötete. Mit zwei weiteren Schüssen verletzte der 56-Jährige die Schwester der Getöteten, so schwer, dass sie, wenn auch außer Lebensgefahr, bis heute nicht vernommen werden kann. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt, „da die nach den Ermittlungsergebnissen einzig als Täter in Betracht kommende Person selbst verstorben ist“.  (apo/Foto tha)