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Corona-Regeln: Schließungen, Verbote, Zumutungen und Chancen für Hessen – Maskenpflicht in Fußgängerzonen

Das hessische Corona-Kabinett hat heute massive Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vereinbart und damit die einstimmigen Beschlüsse der  Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am Mittwoch umgesetzt.  Gelten sollen die neuen Regelungen ab Montag, 2. November. „Diese Eingriffe sind äußerst schmerzhaft. Aber wir müssen jetzt handeln“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose soeben nach der Kabinettsitzung in der Staatstkanzlei. „Wenn jetzt alle mitziehen, haben wir guten Chancen, die Pandemie einzudämmen und das Ruder rumzureißen, damit wir möglichst bald auch wieder mehr ermöglichen können.“ Minister Klose äußerte, er sei sich bewusst, dass die Regelungen für manche Menschen „eine Zumutung sind“.

Das Kabinett hat folgende Änderungen beschlossen. Diese gelten ab dem 2.11.:

 Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum

Die Bürgerinnen und Bürger sollen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ab 2. November nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, höchstens jedoch mit 10 Personen.

Veranstaltungen und Feiern

Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichen Interesse statt. Der Ministerpräsident nannte zum Beispiel Gedenkveranstaltungen zur Reichspogromnacht am 9. November. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Private Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung sind untersagt.

Zusammenkünfte und Feiern innerhalb der eigenen Wohnung sind nur einem engen privaten Kreis gestattet. Appellieren statt Kontrollieren, ist hier die Devise der Landesregierung.

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit

Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in der Zeit von 23 bis 6 Uhr verboten.

Reisen

Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.

Freizeit, Kultur und Sport

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören:

  • Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Saunenm Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt.

Der Trainings-und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie des Schulsports sind bei Vorlage eines umfassenden Hygienekonzepts zulässig.

Museen, Schlösser, Tierparks und Zoos werden geschlossen. Gedenkstätten bleiben geöffnet.

Gastronomie

Restaurants, Gaststätten sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen sind Kantinen und Mensen und die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Die Bundesregierung hat insbesondere für diese Bereiche kurzfristige und umfangreiche finanzielle Hilfen angekündigt.

Dienstleistungen

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.

Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapie, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet

Geschäfte

Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Krankenhäuser, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen

Besuche in Krankenhäusern, Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen bleiben unter strengen Vorgaben möglich. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen.

Bildungsangebote

Volkshochschulen bleiben geöffnet.

Quarantäneanordnung

Es wird klargestellt, dass sich Personen bei einem positiven Corona-Tests unmittelbar in Quarantäne begeben müssen. Dies gilt ab dem Vorliegen des Testergebnisses, auch wenn die förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes noch nicht erfolgt ist.

Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand lebt, muss sich ebenfalls unmittelbar in zweiwöchige Quarantäne begeben. Für unaufschiebbare Erledigungen wie bspw. den Einkauf von Lebensmitteln gibt es Ausnahmen.

Bei Verstößen gegen die Quarantäneanordnung droht ein Bußgeld von 500 Euro.

Definition Mund-Nasen-Bedeckung

Als Mund-Nasen-Bedeckung zählt jede ans Gesicht anliegende Bedeckung von Mund und Nase, die dazu beiträgt, die Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Eine Zertifizierung ist nicht notwendig. Plastikvisiere sind davon nicht erfasst, sie sind keine zulässige Mund-Nasen-Bedeckung.

Erweiterte Maskenpflicht in Schulen

Bisher bestand in hessischen Schulen eine Maskenpflicht ausschließlich außerhalb des Klassenraums, also auf dem Schulhof und in den Gängen. Jetzt gilt: Ab der Klasse 5 gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Diese Schülerinnen und Schüler können die Masken in den Pausen abnehmen. Diese „Maskenpausen“ werden vor Ort in den Schulen organisiert.

Erweiterte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit

Auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel muss immer dann eine Alltagsmaske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in Fußgängerzonen. Ministerpräsident Volker Bouffier präzisierte auf Nachfrage, die generelle Regelung müsse spezifisch umgesetzt werden – zu Zeiten hoher Frequenz solle sie gelten, zum Beispiel „in den Nachtstunden“, wo wenige Menschen unterwegs sind, eher nicht.

Erweiterte Maskenpflicht in Fahrzeugen

Wenn sich in einem Fahrzeug Personen aus mehr als zwei Hausständen befinden, ist eine Alltagsmaske zu tragen.

Neue Plakatkampagne „Hessen bleibt besonnen“

Angesichts der massiv ansteigenden Infektionszahlen, ruft die Landesregierung die Menschen in Hessen mit einer landesweiten Plakatkampagne dazu auf, sich weiterhin an die Regeln zu halten: „Wir haben zuletzt viele Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Wir wissen aber auch, dass eine Pandemie nicht allein mit Verordnungen bekämpft werden kann. Nur wenn es uns gelingt, als Gesellschaft zusammenzubleiben, können wir der Pandemie wirkungsvoll begegnen. Mit unserer Kampagne machen wir deutlich, wie wichtig es ist, bestimmte Regeln einzuhalten – gerade jetzt, wo der Winter vor der Tür steht und die Corona-Zahlen so hoch sind wie nie“, sagten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und sein Stellvertreter Tarek Al-Wazir und appellieren an das Verantwortungsgefühl der hessischen Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die Regeln zu halten.: „Nur dann können wir es schaffen, gemeinsam weiterhin gut durch die Pandemie zu kommen. Und wir wissen, wieviel das jeder und jedem Einzelnen abverlangt“. Die Hessische Landesregierung hat  ihren Slogan ,Hessen bleibt besonnen‘, den sie seit Beginn der Pandemie nutzt, weiterentwickelt und appelliert nun an ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger: ,Hessen, bleibt besonnen!‘.

(dif/Foto Samira Schulz/ Land Hessen)

1 response to “Corona-Regeln: Schließungen, Verbote, Zumutungen und Chancen für Hessen – Maskenpflicht in Fußgängerzonen

  1. Warum man nicht einfach im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht durchsetzt – und basta! Dieses Rumgeeiere, wann die Stadt nun belebt ist und wann nicht, führt doch wieder nur zu mehr Unsicherheit und endlosen Diskussionen. Die Ordnungskräfte tun mir jetzt schon leid. Wenn es dann doch leer ist (spätabends z.B.) könnte man ja kulant sein und es bei einer Ermahnung lassen. Als Anwohnerin der City trage ich schon seit Tagen eine Maske, sobald ich vor die Tür gehe. Um andere und mich zu schützen. Es könnte so einfach sein…

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