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Gericht untersagt der Stadt Beschlussfassung zum Stadtmuseum – Bürgerbegehren läuft auf Hochtouren

Stadtmuseum_Wiesbaden_Jahn

 

Dass Verwaltungsgericht Wiesbaden hat heute der Landeshauptstadt Wiesbaden untersagt, wie vorgesehen am Mittwoch einen Beschluss über den Abschluss des Mietvertrags mit dem Investor OFB für das Stadtmuseum zu fassen. Das Gericht folgte damit dem Eilantrag des Bürgerbegehrens „Nein zum Mietmodell für das Stadtmuseum, Ja zur Aufhebung des Stadtparlamentsbeschlusses“. Die Initiatoren wollten sich damit nach eigener Aussage „gegen eine Politik der vollendeten Tatsachen“ stellen.

Im Wege eines sogenannten Hängebeschlusses hat nun das Gericht der Stadt untersagt, bis zu einer Entscheidung über den von dem  gestellten Eilantrag vom 03.12.2014 in der Magistratssitzung am Dienstag, 9. Dezember einen Beschluss zur entsprechenden Sitzungsvorlage (Abschluss des Mietvertrages mit der OFB,Besitzgesellschaft) zu fassen, die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Beschäftigung sowie für Schule und Kultur am Mittwoch, 10. Dezember, zur endgültigen Beschlussfassung über den Abschluss des Mietvertrages mit der OFB durchzuführen. Sie habe jede Maßnahme/Handlung zu unterlassen, die den Abschluss des Mietvertrages mit der OFB, Besitzgesellschaft zum Gegenstand hat.

Keine Chance für Tricksereien

Das Gericht hatte bereits in der Eingangsverfügung vom 03.12.2014 der Landeshauptstadt Wiesbaden mitgeteilt, dass es davon ausgehe, dass bis zu einer Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag von weiteren Maßnahmen in Bezug auf den Abschluss des Mietvertrages abgesehen werde. Die Stadt wolle jedoch die zuvor genannten Sitzungen mit den entsprechenden Beschlussfassungen wie gepalnt durchführen, da diese Beschlüsse bei einem eventuellen positiven Bürgerentscheid zur Aufhebung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 20.11.2014 hinfällig würden. So läuft das nicht, sagen die Richter: Genau auch diese Rechtsfrage bedürfe einer Prüfung durch das Gericht und dürfe nicht durch bereits getroffene Beschlüsse der Gremien gefährdet werden. „Eine rechtssichere Zusage, dass vor Abschluss des Bürgerbegehrens keine vollendete Tatsachen in Form eines Mietvertrags geschaffen werden, war seitens des Magistrats und des OB nicht gegeben worden“, sagen auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens.

Gegen die nun getroffene Gerichtsentscheidung können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hat.

Aufruhr in der Kulturszene nach Veröffentlichung möglicher Streichliste

Unterdessen ist die Stadt und insbesondere die Kulturszene in Aufruhr, seit am Wochenende umfassende Streichpläne bekannt wurden, mit denen die große Koalition die veranschlagte benötigte eine Million Euro einsparen will. Demnach stehen ein Austritt aus dem Kulturfonds RheinMain, die Streichung der Zuschüsse für den Kunstsommer und keine weitere Förderung für mögliche neue Betreiber der Pariser Hof – was faktisch ein Ende des Hauses als Kulturstätte bedeuten würde – zur Debatte. Während verantwortliche Stadtpolitiker, die am Wochenende über die sozialen Medien heftig angegriffen wurden, bemüht sind, die Geschehnisse des Wochenendes als „noch nicht endgültig beschlossen“ zu relativieren, treffen sich zur Stunde Kulturschaffende, um konzertierte Maßnahmen gegen die Pläne für das Stadtmuseum und für den Erhalt einer vielfältigen Wiesbadener Kulturszene zu besprechen. Auf Hochtouren laufen die Unterschriftensammlungen für das Bürgerbegehren. Alle Infos hierzu auf  http://www.gemeinwohlhatvorfahrt.de/stadtmuseum-aktuell/

(Dirk Fellinghauer / Foto OFB/Jahn)