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Ab 100 wird Veranstaltung „groß“: Niedrige Obergrenze in Hessen zeichnet sich ab – Maskenpflicht ab 27. April

Die „Maskenpflicht“ in Hessen kommt. Die Hessische Landesregierung hat heute Abend eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt ab dem kommenden Montag, 27. April, wurde eben bekanntgegeben. Bürger*innen und Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten.  Masken „made in Wiesbaden“ werden bereits eifrig und vielfältig produziert. In einer anderen Frage – der nach der Größe von Großveranstaltungen, die bis 31. August verboten bleiben – wollte sich Ministerpräsident Volker Bouffier am Montag nicht festlegen. Und machte doch eine ziemlich klare Aussage.

„Ich halte eine Größenordnung über 100 für sehr unwahrscheinlich“, sagte der Regierungschef und bemerkte gleichzeitig, er könne sich eine Größenordnung von 1000 Personen, die sein Amtskollege in Schleswig-Holstein erlauben will, „für Hessen nicht vorstellen“. Auch in dieser Frage wünscht sich Bouffier einen bundeseinheitlichen Rahmen. Eine definitive Festlegung erwarte er „in den nächsten zehn Tagen“ – er meint wohl den 30. April, wenn Bund und Länder wieder zusammenkommen, um Corona-Maßnahmen zu beraten. In einer früheren Pressekonferenz hatte er noch eine Entscheidung bis diesen Mittwoch angekündigt.

Mit Bouffiers Aussagen zeichnet sich bereits ab, dass eine Vielzahl von Veranstaltungen, bei denen noch auf die Möglichkeit der Durchführung gehofft wurde – etwa kleinere bis mittlere Open-Air-Festivals, Stadtteilkulturtage oder sonstige Kulturereignisse – nicht stattfinden können.

#restartGastro-Initiative

Wenig Hoffnung machte Bouffier auf eine baldige Öffnung für gastronomische Betriebe, auch wenn hier die Unruhe, bei vielen auch der Unmut, wächst. Den Hashtag #restartGastro mit dem Aufruf und der Petition „Perspektiven für einen behutsamen Neustart der Gastronomie schaffen“ nutzen auch Wiesbadener Gastronomen wie „Les Deux Dienstbach“ oder „Lenz Genuine Drinks“. Die Initiatoren kritisieren, „dass im Rahmen der bisherigen Überlegungen zum Neustart des Wirtschaftslebens die Gastronomie keine Berücksichtigung gefunden hat“ und weisen darauf hin: „Die Gastronomie ist ein enorm wichtiger Teil unserer Gesellschaft und Kultur.“

Neue Soforthilfe für Vereine

Das Land Hessen startet unterdessen mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für  hessische Sportvereine, Kultureinrichtungen und Initiativen abzufedern. „Von diesem Programm können alle 41.000 gemeinnützigen Vereine profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier am Montag  in Wiesbaden. Je nach Situation und Größe des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen. „Die Vereine sind der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält“, betonte Bouffier. Die Corona-Pandemie bedrohe die Existenz der Sportvereine, Kultureinrichtungen und Initiativen. Die Landesregierung setze deshalb alles daran, die Vereinsstruktur zu erhalten und zu unterstützen, damit sie weiter fortbestehen könne, so der Ministerpräsident.

Laut der entsprechenden Richtlinie können Mittel beantragt werden, beispielsweise für

  • Nachwuchsarbeit
  • Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten)
  • Instandhaltungen
  • Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)

Diese Mittel können ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online auf dem Landesportal www.hessen.de abrufbar. Sportvereine richten Anfragen an die E-Mail-Adresse corona-vereinshilfe@sport.hessen.de , Vereine, Kulturbetriebe und Spielstätten sowie Laienensembles an corona-vereinshilfe@hmwk.hessen.de und Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich in anderen gesellschaftlichen Bereichen engagieren an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(corona-vereinshilfe@umwelt.hessen.de) sowie das Hessische Ministerium für Soziales (corona-vereinshilfe@hsm.hessen.de).

Unabhängig davon können Sport- und Kulturvereine sowie Organisationen mit dauerhaftem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb unabhängig vom Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ das Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen von Landes- und Bundesregierung in Anspruch nehmen. Auch von den Regelungen zum Kurzarbeitergeld können diese profitieren, wenn ihnen in diesem Bereich eine existenzbedrohende Liquiditätslücke entsteht.

Masken made in Wiesbaden

Mittlerweile gibt es viele Angebote für Mund-Nasen-Schutz made in Wiesbaden, wird ein Teilerlös für einen guten Zweck gespendet. Zu den Anbietern gehören zum Beispiel Nafula Fashion (Foto oben), Chichino, die Modemacherinnen Galatea Ziss und Lara Maria Renner / Lara Loca Couture, Little Heroes und Sabine Gräff, siehe sensor-Beitrag hier, der Jongleur BIG (Beitrag hier) oder Talmedien, hier können Masken auch individuell bedruckt werden. Der Hofladen Haselnuss bietet Masken aus unterschiedlichen Stoffen von Susanne Heine an. Das Wiesbadener Creators Collective produziert derweil eifrig Schutzschilde und unterstützen Initiativen im Kampf gegen die Corona-Pandemie.

„Kontaktbeschränkungen und die Abstandsregeln werden durch das Tragen einer Alltagsmaske nicht außer Kraft gesetzt“, betonten heute Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose. Klose wies zudem darauf hin: „Bei dem Mund-Nasen-Schutz, den die Bürgerinnen und Bürger tragen, sollte es sich um sogenannte Alltagsmasken handeln. Die professionellen medizinischen Masken müssen dem medizinischen Personal vorbehalten sein.“

50 Euro Bußgeld

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiter*innen entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden. Die Pflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Bürgerinnen und Bürger keine Maske aufhaben und nachdem sie angesprochen worden sind, keine aufsetzen, kann ein wiederholter Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.

Worauf kommt es euch bei der Wahl von „Alltagsmasken“ an, (wo und wie) habt ihr euch schon ausgestattet? Tipps für weitere „Masken-Quellen“ gerne als Kommentar oder per Mail an hallo@sensor-wiesbaden.de, Betreff „Masken made in WI“.

(Dirk Fellinghauer/Foto Nafula Fashion)

 

 

1 response to “Ab 100 wird Veranstaltung „groß“: Niedrige Obergrenze in Hessen zeichnet sich ab – Maskenpflicht ab 27. April

  1. https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf
    👆 In Bezug auf dauerhaft tragen der Masken, gibt es eine Doktorarbeit
    | Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal |
    Kommentar: Danny Ge
    in der Zusammenfassung wird festgehalten die Tragedauer zu minimieren, da durch Rückatmung langfristig Hirnschädigungen möglich sind. Da der aktuelle Zustand Monate dauern wird, eine OP vergleichsweise kurz abläuft, halte ich dieses Forschungsergebnis für dramatisch. Hintergrund ist wie immer, wenn Politik etwas durchsetzen möchte werden alle Kriegsnebenschauplätze ausgeblendet. Das ermutigt mich auf das Tragen einer Maske zu verzichten. Am Anfang wollte die Regierung keine Masken, begründet mit der Aussage es bringt nichts.
    Jetzt empfehlen sie es, da es wirkungsvoll sei. Allein hieran erkennt man wie widersprüchlich die Situation ist.

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