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Ab heute darf Wiesbaden wieder freier shoppen, essen, trinken, Kultur genießen – Welche Lockerungen gelten

Die Werte sinken, die Zügel werden gelockert. Ab heute gilt LMVB in Wiesbaden: Locker machen, vorsichtig bleiben. Mit der Zurückstufung der Landeshauptstadt  in die sogenannte „Landesstufe 2“ treten ab heute zahlreiche weitere Erleichterungen für die Wiesbadener:innen in Kraft. Hier erfahrt ihr, welche dies sind.

Die zweite Stufe greift, sobald die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 liegt oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt. In Wiesbaden betrug die 7-Tage-Inzidenz am 9. Juni 28,7.

Die neuen Regelungen im Wesentlichen:

  • Kontaktregelungen: Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder U15 zählen nicht mit)
  • Einkaufen/Einzelhandel: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
  • Gastronomie/Tourismus: Drinnen – mit Auflagen – geöffnet: aktueller Test, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten, etc.. Draußen – mit Auflagen – geöffnet: Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten, etc. Aktueller Test empfohlen, aber nicht zwingend.
  • Clubs & Diskotheken: Öffnung als Bar/Gastronomie möglich. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze – unter Auflagen – geöffnet; in Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen: Auslastung max. 75 Prozent, Test bei Anreise + zweimal pro Woche
  • Sport: Mannschaftssport – mit Hygieneauflagen – möglich. Aktueller Test empfohlen. Schwimmbäder geöffnet – welche, wann und wie, steht hier.
  • Kultur und Freizeit: mit Auflagen geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks). Aktueller Test empfohlen.
  • Veranstaltungen: Drinnen: Bis 100 (ungeimpfte) Personen – mit Auflagen – möglich: Aktueller Test, Kontaktdatenerfassung, etc.. Mehr Teilnehmer im Einzelfall möglich.
    Draußen: Bis 200 (ungeimpfte) Personen, aktueller Test empfohlen
  • Dienstleistungen/Körperpflege: Mit Auflagen geöffnet; Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung und aktueller Test empfohlen
  • Kita: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
  • Schule: Alle Schüler Präsenzunterricht, Testpflicht: zweimal pro Woche

Die fortbestehende Maskenpflicht ist nach wie vor zu beachten.

Aktuelle Öffnungen zum Beispiel von Kultur- und Freizeiteinrichtungen haben wir hier und hier zusammengefasst.

Kontaktverfolgung und -hinterlegung

Für die elektronische Hinterlassung der Kontaktdaten in zum Beispiel der Gastronomie bietet sich die Verwendung der Luca-App an, über die eine Kontaktnachverfolgung insbesondere für das Gesundheitsamt leicht möglich ist. Daneben ist weiterhin das Ausfüllen entsprechender papierbasierter Kontaktnachverfolgungsformulare möglich.

Was weiterhin wichtig ist

„Wir freuen uns, dass die schrittweise Rückkehr zu mehr Normalität auch für die Landeshauptstadt Wiesbaden endlich weitergeht. Wir appellieren weiter an alle Bürgerinnen und Bürger, die Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Wir sind noch nicht über den Berg, aber auf einem guten Weg“, sagen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende und Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. Sämtliche Lockerungsschritte hängen von der erfolgreichen Sicherstellung des Vorliegens weiterhin niedriger Infektionszahlen ab. Daher sind die bekannten AHA+L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen und regelmäßig Lüften) unbedingt weiterhin diszipliniert einzuhalten. Steigt die 7-Tage-Inzidenz wieder über 50 beziehungsweise 100 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner*innen, wird das Ergreifen weiterer Maßnahmen geprüft werden müssen beziehungsweise greifen die Einschränkungen der Bundesnotbremse wieder.

Was tun, wenn mein Schnelltest positiv ist?

In Wiesbaden gibt es inzwischen zahlreiche Schnelltestcenter. Fällt ein solcher Schnelltest positiv aus, ist die betroffene Person verpflichtet, einen PCR-Test zu machen und sich bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. An folgenden Teststellen ist ein PCR-Test möglich wenn eine Bescheinigung über einen positiven Schnelltest vorgelegt wird: DRK Flachstraße 6, DRK Platz der deutschen Einheit, Johanniter Biebricher Straße 18, Johanniter Freiherr-vom-Stein-Schule, Johanniter Hornbach Kurt-Hebach-Straße 1, Johanniter Kita Rosel und Josef Stock, Geschwister-Stock-Platz 1, Johanniter Kita Toni-Sender-Haus, Rudolf-Dyckerhoff-Straße 30, Johanniter Kita Wallufer Platz, Praeventia Consulting mobiles Team, Praeventia Consulting Hans-Böckler-Straße 1A, Praeventia Consulting Willy-Brandt-Allee 17.

An folgenden Standorten ist ein PCR-Test möglich, wenn ein Schnelltest vor Ort durchgeführt wurde: ASB Bierstadter Straße 49, CoviMedical Ortsverwaltung Sonnenberg, CoviMedical XXXL-Lutz Äppelallee 69. PCR-Test für Selbstzahler: CovieMedical (Standorte siehe oben), Trobasept RMCC.

Achtung Betrüger!

Die Landeshauptstadt Wiesbaden warnt außerdem vor Corona-Betrügern. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen Betrüger telefonisch Kontakt zu Senior:innen aufgenommen und sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamts ausgegeben haben. Unter dem Vorwand, dass der elektronische Impfnachweis erstellt werden solle, wurden persönliche Daten abgefragt beziehungsweise wurde verlangt, dass die Richtigkeit bereits vorhandener Daten bestätigt wurde. In einem Fall wurden so auch Kontodaten preisgegeben. Von dem Konto wurde nach kurzer Zeit ein größerer Geldbetrag abgebucht. Die Erstellung des elektronischen Impfausweises befindet sich noch im Projektstadium und wird in Hessen derzeit in einigen wenigen Impfzentren erprobt. Die konkrete Umsetzung ist noch nicht endgültig entschieden. Nach jetzigen Informationen werden keine Kosten für die Bürger*innen entstehen. Das Gesundheitsamt benötigt für seine Arbeit definitiv keine Bankdaten.

Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

(apo)