Die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomieflächen wird verlängert. Im Zuge der Corona-Pandemie hatte die Stadt Wiesbaden den örtlichen Gastwirten im großen Rahmen die Nutzung zusätzlicher Flächen zur Außengastronomie ermöglicht. Für diese Erweiterungsflächen wurden keine Gebühren erhoben. Diese Regelung gilt nun bis zum Jahresende. „Der Lockdown wird kein Dauerzustand werden. Sobald Lage und Wetter es zulassen, werden die Außenflächen mit darüber entscheiden, ob ein Betrieb erhalten bleibt oder nicht. Wir als Stadtgemeinschaft tragen mit der Gebührenfreiheit für diese Zusatzflächen, aber vor allem auch mit der Bereitstellung dieser Flächen unseren Teil dazu bei“, sagt der verantwortliche Dezernent Andreas Kowol.
„Für die meisten Gastronomen bedeutet das Abstandsgebot, dass im Gastraum nur noch ein Bruchteil der vorhandenen Plätze genutzt werden kann. Das ist für die meisten ein Riesenproblem“, sagt Verkehrsdezernent Andreas Kowol. Um den Gastronomen in dieser Situation zu helfen, hatte die Stadt im vergangenen Jahr unkompliziert und schnell die Nutzung von Parkplätzen und anderen öffentlichen Flächen vor den Gaststätten ermöglicht. Die normalerweise für diese Flächen anfallende Sondernutzungsgebühr wurde nicht erhoben. „Wir wollen den Gastronomen in dieser Lage so gut wie möglich helfen. Es gibt eine große Unterstützung für diese Regelung, von der Verwaltung bis hin zu den Bewohnerinnen und Bewohnern.“
Dieses Verfahren könne allerdings nur für die Ausnahmesituation gelten. „Da sich diese Sonderregeln an der Corona-Situation orientieren müssen, wurde die Gebührenbefreiung zeitlich befristet gewährt. Wir schauen natürlich auf die jeweilige Lage. Wenn wir den Gastronomen aber zumindest in diesem Punkt etwas Planungssicherheit geben können, dann sollten wir das als Stadt auch tun“, so Kowol. Aus diesem Grund wurden die entsprechenden Sondergenehmigungen bereits mehrfach verlängert. Nach aktuellem Planungsstand sollen diese noch einmal bis zum 31. Dezember 2021 weiterlaufen.
(sun/Foto: Klinque )